216 Ergebnisse für: Überschusses
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§ 721 BGB Gewinn- und Verlustverteilung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/721.html
(1) Ein Gesellschafter kann den Rechnungsabschluss und die Verteilung des Gewinns und Verlusts erst nach der Auflösung der Gesellschaft verlangen. (2) Ist...
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§ 718 BGB Gesellschaftsvermögen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/718.html
(1) Die Beiträge der Gesellschafter und die durch die Geschäftsführung für die Gesellschaft erworbenen Gegenstände werden gemeinschaftliches Vermögen der...
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§ 713 BGB Rechte und Pflichten der geschäftsführenden Gesellschafter - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/713.html
Die Rechte und Verpflichtungen der geschäftsführenden Gesellschafter bestimmen sich nach den für den Auftrag geltenden Vorschriften der §§ 664 bis 670 ,...
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§ 355 HGB - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/hgb/355.html
(1) Steht jemand mit einem Kaufmanne derart in Geschäftsverbindung, daà die aus der Verbindung entspringenden beiderseitigen Ansprüche und Leistungen nebst...
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§ 2032 BGB Erbengemeinschaft - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/2032.html
(1) Hinterlässt der Erblasser mehrere Erben, so wird der Nachlass gemeinschaftliches Vermögen der Erben. (2) Bis zur Auseinandersetzung gelten die...
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§ 2042 BGB Auseinandersetzung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/2042.html
(1) Jeder Miterbe kann jederzeit die Auseinandersetzung verlangen, soweit sich nicht aus den §§ 2043 bis 2045 ein anderes ergibt. (2) Die Vorschriften des §...
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§ 705 BGB Inhalt des Gesellschaftsvertrags - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/705.html
Durch den Gesellschaftsvertrag verpflichten sich die Gesellschafter gegenseitig, die Erreichung eines gemeinsamen Zweckes in der durch den Vertrag...
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§ 706 BGB Beiträge der Gesellschafter - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/706.html
(1) Die Gesellschafter haben in Ermangelung einer anderen Vereinbarung gleiche Beiträge zu leisten. (2) 1 Sind vertretbare oder verbrauchbare Sachen...
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§ 738 BGB Auseinandersetzung beim Ausscheiden - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/738.html
(1) 1 Scheidet ein Gesellschafter aus der Gesellschaft aus, so wächst sein Anteil am Gesellschaftsvermögen den übrigen Gesellschaftern zu. 2 Diese sind...
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