809 Ergebnisse für: 01.09.2009
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§ 1493 BGB Wiederverheiratung oder Begründung einer... - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/1493.html
(1) Die fortgesetzte Gütergemeinschaft endet, wenn der überlebende Ehegatte wieder heiratet oder eine Lebenspartnerschaft begründet. (2) 1 Der überlebende...
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Landesrecht BW LHeimG | Landesnorm Baden-Württemberg | Heimgesetz für Baden-Württemberg (Landesheimgesetz - LHeimG) vom 10. Juni 2008 | gültig ab: 01.07.2008 gültig bis: 30.05.2014
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/1sab/page/bsbawueprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=0&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-HeimGBWrahmen&doc.part=R&toc.poskey=#focuspoint
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Systematische Rechtssammlung SRL - Kanton Luzern
http://srl.lu.ch/frontend/versions/686
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Landesrecht BW LHeimG | Landesnorm Baden-Württemberg | Heimgesetz für Baden-Württemberg (Landesheimgesetz - LHeimG) vom 10. Juni 2008 | gültig ab: 01.07.2008 gültig bis: 30.05.2014
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/1sab/page/bsbawueprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=0&eventSubmit_doNaviga
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Vergessene Kinderstars - SPIEGEL ONLINE
http://www.spiegel.de/einestages/vergessene-kinderstars-a-948466.html
Den Oscar mit zehn, Kokain mit 15: Den Sprung vom süßen Fratz zum Schauspieler schaffen Kinderstars nur selten - und je verzweifelter sie dem flüchtigen Ruhm nachjagen, desto schlimmer kommt es. einestages zeigt, was aus den Kinderstars von einst geworden…
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§ 18 FamFG Antrag auf Wiedereinsetzung Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten
https://www.buzer.de/s1.htm?g=FamFG&a=18
(1) Der Antrag auf Wiedereinsetzung ist binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses zu stellen. Ist der Beteiligte verhindert, die Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde einzuhalten, beträgt die Frist einen Monat. (2) Die Form des
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§ 1666 BGB Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=1666
(1) Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die
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§ 103 FamFG Lebenspartnerschaftssachen Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten
https://www.buzer.de/s1.htm?g=famfg&a=103
(1) Die deutschen Gerichte sind in Lebenspartnerschaftssachen, die die Aufhebung der Lebenspartnerschaft auf Grund des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Lebenspartnerschaft zum Gegenstand haben,
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§ 2 BVwVfG Ausnahmen vom Anwendungsbereich - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/vwvfg/2.html
(1) Dieses Gesetz gilt nicht für die Tätigkeit der Kirchen, der Religionsgesellschaften und Weltanschauungsgemeinschaften sowie ihrer Verbände und...
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§ 81 GBO Grundbuchordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GBO&a=81
(1) Über Beschwerden entscheidet bei den Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof ein Zivilsenat. (2) Die Vorschriften der Zivilprozeßordnung über die Ausschließung und Ablehnung der Gerichtspersonen sind entsprechend