404 Ergebnisse für: 05.08.2009
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§ 4 SchVG Kollektive Bindung Schuldverschreibungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SchVG&a=4
Bestimmungen in Anleihebedingungen können während der Laufzeit der Anleihe durch Rechtsgeschäft nur durch gleichlautenden Vertrag mit sämtlichen Gläubigern oder nach Abschnitt 2 dieses Gesetzes geändert werden (kollektive
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Artikel 5 46. StVRÄndV Änderung der Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung Sechsundvierzigste Verordnung
//www.buzer.de/s1.htm?g=2009+I+2631&a=5
§ 1 der Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung vom 21. November 1978 (BGBl. I S. 1824), die durch Artikel 3 der Verordnung vom 7. August 1997 (BGBl. I S. 2028) geändert worden ist, wird wie folgt geändert 1. In Satz 1 Nummer 1 wird die
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Artikel 5 46. StVRÄndV Änderung der Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung Sechsundvierzigste Verordnung
http://www.buzer.de/s1.htm?g=2009+I+2631&a=5
§ 1 der Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung vom 21. November 1978 (BGBl. I S. 1824), die durch Artikel 3 der Verordnung vom 7. August 1997 (BGBl. I S. 2028) geändert worden ist, wird wie folgt geändert 1. In Satz 1 Nummer 1 wird die
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Endomychus Bestimmungstabelle
http://www.coleo-net.de/coleo/texte/endomychus.htm
Keine Beschreibung vorhanden.
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Einsatzfahrzeug: Zollkreuzer Hamburg - BOS-Fahrzeuge - Einsatzfahrzeuge und Wachen weltweit
http://bos-fahrzeuge.info/einsatzfahrzeuge/17872/Zollkreuzer_Hamburg/photo/17872
Einsatzfahrzeug: Zollkreuzer Hamburg - Zollkreuzer Hamburg, Kennzeichen: Hamburg, Klassifizierung: Zollkreuzer, Hersteller: Fassmer Werft, Baujahr: 1982, Deutschland (Germany), Zoll (Deutschland)
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§ 814 ZPO Öffentliche Versteigerung Zivilprozessordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZPO&a=814
(1) Die gepfändeten Sachen sind von dem Gerichtsvollzieher öffentlich zu versteigern; Kostbarkeiten sind vor der Versteigerung durch einen Sachverständigen abzuschätzen.*) (2) Eine öffentliche Versteigerung kann nach Wahl des
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§ 5 SchVG Mehrheitsbeschlüsse der Gläubiger Schuldverschreibungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SchVG&a=5
(1) Die Anleihebedingungen können vorsehen, dass die Gläubiger derselben Anleihe nach Maßgabe dieses Abschnitts durch Mehrheitsbeschluss Änderungen der Anleihebedingungen zustimmen und zur Wahrnehmung ihrer Rechte einen gemeinsamen
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Pfenninger, Johann Konrad
http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D10782.php
Das Historische Lexikon der Schweiz (HLS) ist ein wissenschaftliches Nachschlagewerk, das die Schweizer Geschichte von der Urgeschichte bis zur Gegenwart in allgemein verständlicher Form darlegt. Es ist das weltweit einzige wissenschaftliche Lexikon, das…
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Fassungen Anlage BWahlG Bundeswahlgesetz
http://www.buzer.de/gesetz/33/al292.htm
Übersicht der als gesamter Text vorhandenen verschiedenen Fassungen von Anlage BWahlG Bundeswahlgesetz
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Grynobius Bestimmungstabelle
http://www.coleo-net.de/coleo/texte/grynobius.htm
Keine Beschreibung vorhanden.