57 Ergebnisse für: 06.09.1965
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§ 210 BGB Ablaufhemmung bei nicht voll Geschäftsfähigen Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=210
(1) Ist eine geschäftsunfähige oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkte Person ohne gesetzlichen Vertreter, so tritt eine für oder gegen sie laufende Verjährung nicht vor dem Ablauf von sechs Monaten nach dem Zeitpunkt
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Radio SRF 1 - Reden, die Geschichte schrieben - Radio SRF 1 - SRF
http://www.srf.ch/radio-srf-1/radio-srf-1/reden-die-geschichte-schrieben
Radio SRF 1 präsentiert zehn historische Reden der Schweiz im 20.Jahrhundert. Allesamt waren sie von grosser Bedeutung.
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Radio SRF 1 - Reden, die Geschichte schrieben - Radio SRF 1 - SRF
https://www.srf.ch/radio-srf-1/radio-srf-1/reden-die-geschichte-schrieben
Radio SRF 1 präsentiert zehn historische Reden der Schweiz im 20.Jahrhundert. Allesamt waren sie von grosser Bedeutung.
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§ 315a HGB Ergänzende Vorschriften für bestimmte Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf
https://www.buzer.de/s1.htm?g=HGB&a=315a
(1) Mutterunternehmen (§ 290), die einen organisierten Markt im Sinne des § 2 Absatz 7 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes durch von ihnen ausgegebene stimmberechtigte Aktien in Anspruch nehmen, haben im Konzernlagebericht
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Linie 10
http://web.archive.org/web/20071214170313/www.dresdner-nahverkehr.de/tram/linien/tram_10.htm
Keine Beschreibung vorhanden.
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Linie 10
https://web.archive.org/web/20090430105337/http://www.dresdner-nahverkehr.de/tram/linien/tram_10.htm
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 264a HGB Anwendung auf bestimmte offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften Handelsgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=HGB+29.05.2009&a=264a
(1) Die Vorschriften des Ersten bis Fünften Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts sind auch anzuwenden auf offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften, bei denen nicht wenigstens ein persönlich haftender Gesellschafter 1. eine
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§ 252 HGB Allgemeine Bewertungsgrundsätze Handelsgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=HGB&a=252
(1) Bei der Bewertung der im Jahresabschluß ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden gilt insbesondere folgendes 1. Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahrs müssen mit denen der
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Aktiengesetz - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/AktG
Das AktG: Stand: 03.01.2018 aufgrund Gesetzes vom 23.06.2017 ( BGBl. I S. 1693 )
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§ 263 StGB Betrug Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=263
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung