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§ 63 EEG 2017 Grundsatz Erneuerbare-Energien-Gesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EEG%2B2014&a=63
Auf Antrag begrenzt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle abnahmestellenbezogen 1. nach Maßgabe des § 64 die EEG-Umlage für Strom, der von stromkostenintensiven Unternehmen selbst verbraucht wird, um den Beitrag dieser
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§ 29 EEG 2017 Bekanntmachung Erneuerbare-Energien-Gesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=eeg_2014&a=29
(1) Die Bundesnetzagentur macht die Ausschreibungen frühestens acht Wochen und spätestens fünf Wochen vor dem jeweiligen Gebotstermin für den jeweiligen Energieträger auf ihrer Internetseite bekannt. Die Bekanntmachungen
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ZDB-Katalog - Detailnachweis: Bilanz + Buchhaltung...
https://zdb-katalog.de/list.xhtml?t=iss%3D%220930-0597%22&key=cql
ZDB Zeitschriftendatenbank
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§ 20 EEG 2017 Marktprämie Erneuerbare-Energien-Gesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EEG%2B2017&a=20
(1) Der Anspruch auf die Zahlung der Marktprämie nach § 19 Absatz 1 Nummer 1 besteht nur für Kalendermonate, in denen 1. der Anlagenbetreiber oder ein Dritter den Strom direkt vermarktet, 2. der Anlagenbetreiber dem Netzbetreiber das Recht
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Category:Buildings in Dresden – Wikimedia Commons
https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Buildings_in_Dresden?uselang=de
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 49 EEG 2017 Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus solarer Strahlungsenergie
https://www.buzer.de/s1.htm?g=eeg_2014&a=49
(1) Die anzulegenden Werte nach § 48 Absatz 1 und 2 Nummer 1 und 2 verringern sich ab dem 1. Februar 2017 und der anzulegende Wert nach § 48 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe c verringert sich ab dem 1. Mai 2019 monatlich zum ersten Kalendertag eines
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Berlin: Bus: Bustypen: Linien Niederdecker, Eindecker
http://www.berliner-verkehr.de/bflne.htm
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 5 EEG 2017 Ausbau im In- und Ausland Erneuerbare-Energien-Gesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EEG+2014&a=5
(1) Soweit sich dieses Gesetz auf Anlagen bezieht, ist es anzuwenden, wenn und soweit die Erzeugung des Stroms im Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland einschließlich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (Bundesgebiet) erfolgt.
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§ 50 EEG 2017 Zahlungsanspruch für Flexibilität Erneuerbare-Energien-Gesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=eeg_2014&a=50
(1) Anlagenbetreiber haben gegen den Netzbetreiber einen Zahlungsanspruch nach Maßgabe des § 50a oder § 50b für die Bereitstellung installierter Leistung, wenn für den in der Anlage erzeugten Strom dem Grunde nach auch ein
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ZDB-Katalog - Detailnachweis: Zeitschrift des Ferdinandeums...
https://zdb-katalog.de/list.xhtml?t=510446-4&key=zdb
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