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§ 138 VAG Prämienkalkulation in der Lebensversicherung; Gleichbehandlung Versicherungsaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag&a=138
(1) Die Prämien in der Lebensversicherung müssen unter Zugrundelegung angemessener versicherungsmathematischer Annahmen kalkuliert werden und so hoch sein, dass das Lebensversicherungsunternehmen allen seinen Verpflichtungen nachkommen und
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§ 149 VAG Prämienzuschlag in der substitutiven Krankenversicherung Versicherungsaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag&a=149
In der substitutiven Krankheitskostenversicherung ist spätestens mit Beginn des Kalenderjahres, das auf die Vollendung des 21. Lebensjahres des Versicherten folgt und endend in dem Kalenderjahr, in dem die versicherte Person das 60. Lebensjahr
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§ 66 VAG Dienstleistungsverkehr; Mitversicherung Versicherungsaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=VAG&a=66
(1) Erstversicherungsunternehmen, die im Dienstleistungsverkehr ausschließlich die in der Anlage 1 Nummer 4 bis 7 und 12 genannten Versicherungssparten sowie die dort in Nummer 10 Buchstabe b genannte Risikoart betreiben, unterliegen nicht den
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§ 193 VAG Verlustrücklage Versicherungsaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag&a=193
Die Satzung hat zu bestimmen, dass zur Deckung eines außergewöhnlichen Verlusts aus dem Geschäftsbetrieb eine Rücklage (Verlustrücklage, Reservefonds) zu bilden ist, welche Beträge jährlich zurückzulegen sind und
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Category:Jens Baggesen – Wikimedia Commons
https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Jens_Baggesen?uselang=de
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 178 VAG Gründungsstock Versicherungsaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag&a=178
(1) In der Satzung ist vorzusehen, dass ein Gründungsstock gebildet wird, der die Kosten der Vereinserrichtung zu decken sowie als Gewähr- und Betriebsstock zu dienen hat. Die Satzung soll die Bedingungen enthalten, unter denen der
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§ 15 VAG Versicherungsfremde Geschäfte Versicherungsaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag&a=15
(1) Erstversicherungsunternehmen dürfen neben Versicherungsgeschäften nur solche Geschäfte betreiben, die mit Versicherungsgeschäften in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Bei Termingeschäften und Geschäften mit Optionen und
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§ 116 VAG Statistische Qualitätsstandards für Wahrscheinlichkeitsverteilungsprognosen
https://www.buzer.de/s1.htm?g=VAG&a=116
(1) Das interne Modell muss alle wesentlichen Risiken des Versicherungsunternehmens abdecken. Die in § 97 Absatz 3 genannten Risiken sind stets zu berücksichtigen. Ungeachtet der gewählten Berechnungsmethode muss die Risikoeinstufung
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BillardArea: Spielplan
http://portal.billardarea.de/cms_leagues/plan/2648/3781
Deutschlandweites Billardportal - Billardsport in einer neuen Dimension: News und Artikel, Spielbetrieb, Lokalsuche und Community für Pool Billard, Snooker, Karambol und Kegel
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§ 156 VAG Verantwortlicher Aktuar in der Krankenversicherung Versicherungsaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag&a=156
(1) Versicherungsunternehmen, die die substitutive Krankenversicherung betreiben, haben einen Verantwortlichen Aktuar zu bestellen. § 141 Absatz 1 Satz 2 bis 4 und Absatz 2 und 3 ist entsprechend anzuwenden. (2) Dem Verantwortlichen Aktuar obliegt