231 Ergebnisse für: 14.08.2006
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SPIEGEL exklusiv: Grass räumte als Kriegsgefangener Waffen-SS-Mitgliedschaft ein - SPIEGEL ONLINE
http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/0,1518,431823,00.html
Nach mehr als 60 Jahren hat sich Günter Grass jetzt zu seiner SS-Vergangenheit bekannt. Es war das zweite Geständnis: Der Dichter gab seine Mitgliedschaft in Hitlers Elitetruppe schon einmal zu - 1945, als amerikanischer Kriegsgefangener.
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§ 24 AGG Sonderregelung für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse Allgemeines
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AGG&a=24
Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten unter Berücksichtigung ihrer besonderen Rechtsstellung entsprechend für 1. Beamtinnen und Beamte des Bundes, der Länder, der Gemeinden, der Gemeindeverbände sowie der sonstigen der Aufsicht des
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Historische Hilfswissenschaften
http://www.vl-ghw.uni-muenchen.de/74.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Koch, Walo
http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D31483.php
Das Historische Lexikon der Schweiz (HLS) ist ein wissenschaftliches Nachschlagewerk, das die Schweizer Geschichte von der Urgeschichte bis zur Gegenwart in allgemein verständlicher Form darlegt. Es ist das weltweit einzige wissenschaftliche Lexikon, das…
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AG Crailsheim | Rechtsprechungsübersicht - dejure.org
https://dejure.org/dienste/rechtsprechung?gericht=AG%20Crailsheim
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Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Norduckermärkische Seenlandschaft“
http://www.bravors.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01.c.43532.de
Keine Beschreibung vorhanden.
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Kräuchi, Walter
http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D42953.php
Das Historische Lexikon der Schweiz (HLS) ist ein wissenschaftliches Nachschlagewerk, das die Schweizer Geschichte von der Urgeschichte bis zur Gegenwart in allgemein verständlicher Form darlegt. Es ist das weltweit einzige wissenschaftliche Lexikon, das…
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§ 82 ArbGG Örtliche Zuständigkeit Arbeitsgerichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ArbGG&a=82
(1) Zuständig ist das Arbeitsgericht, in dessen Bezirk der Betrieb liegt. In Angelegenheiten des Gesamtbetriebsrats, des Konzernbetriebsrats, der Gesamtjugendvertretung oder der Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung, des Wirtschaftsausschusses
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§ 22 AGG Beweislast Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AGG&a=22
Wenn im Streitfall die eine Partei Indizien beweist, die eine Benachteiligung wegen eines in § 1 genannten Grundes vermuten lassen, trägt die andere Partei die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor