82 Ergebnisse für: 15.07.2002
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OFDb - Unbestechlichen, Die (1976)
http://www.ofdb.de/film/9383,Die-Unbestechlichen
Von Alan J. Pakula. Mit Dustin Hoffman, Robert Redford, Jack Warden, Martin Balsam, Hal Holbrook und Jason Robards.
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Suche '648,648a' (in BGB)
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=648,648a
Deutsche Gesetze und Verordnungen im Internet, umfangreiche Querverweise auf Paragraphen in anderen Gesetzen, einfachste Handhabung, schnelle Artikel Suche
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OFDb - Familie zum Knutschen, Eine (1986)
https://ssl.ofdb.de/film/1253,
Von Dick Maas. Mit Nelly Frijda, Huub Stapel, René van 't Hof, Tatjana Simic, Horace Cohen und Nani Lehnhausen.
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§ 80 BGB Entstehung einer rechtsfähigen Stiftung - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/80.html
(1) Zur Entstehung einer rechtsfähigen Stiftung sind das Stiftungsgeschäft und die Anerkennung durch die zuständige Behörde des Landes erforderlich, in dem...
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§ 185 StGB Beleidigung Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=185
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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§ 80 BGB Entstehung einer rechtsfähigen Stiftung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/80.html
(1) Zur Entstehung einer rechtsfähigen Stiftung sind das Stiftungsgeschäft und die Anerkennung durch die zuständige Behörde des Landes erforderlich, in dem...
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§ 81 BGB Stiftungsgeschäft - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/81.html
(1) 1 Das Stiftungsgeschäft unter Lebenden bedarf der schriftlichen Form. 2 Es muss die verbindliche Erklärung des Stifters enthalten, ein Vermögen zur...
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Verdienstkreuz am Bande für TU Professorin Karin Hausen
https://idw-online.de/de/news50730
Keine Beschreibung vorhanden.
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Branchenmix für Brinkmann-Immobilie gesucht - WELT
https://www.welt.de/print-welt/article400145/Branchenmix-fuer-Brinkmann-Immobilie-gesucht.html
Familie Bach als Hauseigentümer will die Einzelhandelsfläche an der Spitalerstraße neu beleben
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§ 890 ZPO Erzwingung von Unterlassungen und Duldungen Zivilprozessordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZPO&a=890
(1) Handelt der Schuldner der Verpflichtung zuwider, eine Handlung zu unterlassen oder die Vornahme einer Handlung zu dulden, so ist er wegen einer jeden Zuwiderhandlung auf Antrag des Gläubigers von dem Prozessgericht des ersten Rechtszuges zu einem