83 Ergebnisse für: 161a
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Artikel 1 3. ORRG Änderung der Strafprozessordnung 3. Opferrechtsreformgesetz
http://www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+2525&a=1
Die Strafprozessordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. April 1987 (BGBl. I S. 1074, 1319), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2517) geändert worden ist, wird wie folgt geändert 1. In der
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§ 48 StPO Zeugenpflichten; Ladung - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/StPO/48.html
(1) 1 Zeugen sind verpflichtet, zu dem zu ihrer Vernehmung bestimmten Termin vor dem Richter zu erscheinen. 2 Sie haben die Pflicht auszusagen, wenn keine...
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Intim-Flohmarkt: Ware gegen Wahrheit - Kultur - Tagesspiegel
http://www.tagesspiegel.de/kultur/ware-gegen-wahrheit/1571680.html
Beim "Intim-Flohmarkt" der Künstlerin Alexandra Müller zahlen Besucher mit privaten Enthüllungen. Ein Mantel etwa kostet „zehn Minuten über dein erstes Mal“, ein rosa Top „fünf Minuten über den Morgenstuhl“ und ein Pullover ist „drei Minuten über ein…
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BMJV | Pressemitteilungen | Neuregelungen zur psychosozialen Prozessbegleitung: Ein Meilenstein für den Opferschutz im Strafverfahren
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2015/02112015_ORRG.html
Das Kabinett hat den Gesetzentwurf zur Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren, (3. Opferrechtsreformgesetz) beschlossen.
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§ 160a BDG 1979 (Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979), Sonderbestimmungen für akademische Funktionäre - JUSLINE Österreich
http://www.jusline.at/160a._BDG.html
§ 160a BDG 1979 Sonderbestimmungen für akademische Funktionäre - Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreich
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Stammtafeln und Wappen derjenigen Familien deren Angehörige die Bürgermeiste oder Ratswürde der Stadt bekleidet haben. Zweiter Teil. (5) - Digitales Portal - Mecklenburg-Vorpommern
http://ub-goobi-pr2.ub.uni-greifswald.de/viewer/fullscreen/PPNArchivHSTChronik0027/348/
Keine Beschreibung vorhanden.
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Stammtafeln und Wappen derjenigen Familien deren Angehörige die Bürgermeiste oder Ratswürde der Stadt bekleidet haben. Zweiter Teil. (5) - Digitales Portal - Mecklenburg-Vorpommern
http://ub-goobi-pr2.ub.uni-greifswald.de/viewer/fullscreen/PPNArchivHSTChronik0027/116/
Keine Beschreibung vorhanden.
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Fassung § 265 StPO a.F. bis 25.07.2015 (geändert durch Anlage 1 G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1332)
https://www.buzer.de/gesetz/5815/al48527-0.htm
Text § 265 StPO a.F. in der Fassung vom 25.07.2015 (geändert durch Anlage 1 G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1332)
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SachsenLB-Anklage stützt sich auf Kanzlei-Gutachten
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/sachsen-lb-untreue-staatsanwaltschaft-gutachten-kanzlei-freshfields/
Was eigentlich die Staatsanwälte und ihre Wirtschaftsreferenten machen sollten, wurde an eine Großkanzlei outgesourct. Rechtlich nicht unproblematisch.
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Stammtafeln und Wappen derjenigen Familien deren Angehörige die Bürgermeiste oder Ratswürde der Stadt bekleidet haben. Zweiter Teil. (5) - Digitales Portal - Mecklenburg-Vorpommern
http://www.digitale-bibliothek-mv.de/viewer/image/PPNArchivHSTChronik0027/248/#topDocAnchor
Keine Beschreibung vorhanden.