70 Ergebnisse für: 184e

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    https://dejure.org/gesetze/stgb/184b.html

    (1) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer 1. eine kinderpornographische Schrift verbreitet oder der Öffentlichkeit...

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    https://www.archivportal-d.de/objekte?rows=20&query=Hausen+Oberaula

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    https://www.archivportal-d.de/objekte?rows=20&query=Oberaula+AND+provider_id:(%227WJ6FER3TSPBOT7B232HVKWRKIWULJP7%22)

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=183a

    Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=180a

    (1) Wer gewerbsmäßig einen Betrieb unterhält oder leitet, in dem Personen der Prostitution nachgehen und in dem diese in persönlicher oder wirtschaftlicher Abhängigkeit gehalten werden, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=183

    (1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=180

    (1) Wer sexuellen Handlungen einer Person unter sechzehn Jahren an oder vor einem Dritten oder sexuellen Handlungen eines Dritten an einer Person unter sechzehn Jahren 1. durch seine Vermittlung oder 2. durch Gewähren oder Verschaffen von Gelegenheit

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=stgb&a=180

    (1) Wer sexuellen Handlungen einer Person unter sechzehn Jahren an oder vor einem Dritten oder sexuellen Handlungen eines Dritten an einer Person unter sechzehn Jahren 1. durch seine Vermittlung oder 2. durch Gewähren oder Verschaffen von Gelegenheit

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=stgb&a=184

    (1) Wer eine pornographische Schrift (§ 11 Absatz 3) 1. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht, 2. an einem Ort, der Personen unter achtzehn Jahren zugänglich ist oder von ihnen

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=stgb&a=174b

    (1) Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Strafverfahren oder an einem Verfahren zur Anordnung einer freiheitsentziehenden Maßregel der Besserung und Sicherung oder einer behördlichen Verwahrung berufen ist, unter Mißbrauch



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