576 Ergebnisse für: 20.12.2011
-
§ 141 SGB III Persönliche Arbeitslosmeldung Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) Arbeitsförderung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIII&a=141
(1) Die oder der Arbeitslose hat sich persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos zu melden. Eine Meldung ist auch zulässig, wenn die Arbeitslosigkeit noch nicht eingetreten, der Eintritt der Arbeitslosigkeit aber
-
Affäre um Bundespräsidenten: Maschmeyer zahlte Anzeigen für Wulff-Buch - SPIEGEL ONLINE
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/affaere-um-bundespraesidenten-maschmeyer-zahlte-anzeigen-fuer-wulff-buch-a-804748.html
Der Bundespräsident ist schon wegen eines fragwürdigen Privatkredits in Bedrängnis - jetzt kommt heraus, dass Versicherungsunternehmer Carsten Maschmeyer Anzeigenkosten für ein Wulff-Buch bezahlt hat. Beide versichern, der damalige niedersächsische…
-
Affäre um Bundespräsidenten: Maschmeyer zahlte Anzeigen für Wulff-Buch - SPIEGEL ONLINE
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,804748,00.html
Der Bundespräsident ist schon wegen eines fragwürdigen Privatkredits in Bedrängnis - jetzt kommt heraus, dass Versicherungsunternehmer Carsten Maschmeyer Anzeigenkosten für ein Wulff-Buch bezahlt hat. Beide versichern, der damalige niedersächsische…
-
§ 348 SGB III Beitragszahlung für Beschäftigte Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III)
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIII&a=348
(1) Die Beiträge sind, soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, von der- oder demjenigen zu zahlen, die oder der sie zu tragen hat. (2) Für die Zahlung der Beiträge aus Arbeitsentgelt bei einer versicherungspflichtigen Beschäftigung
-
Pressemitteilung Nr. 66/2012 | Bundesverwaltungsgericht
http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2012&nr=66
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 133 GVG - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/gvg/133.html
In Zivilsachen ist der Bundesgerichtshof zuständig für die Verhandlung und Entscheidung über die Rechtsmittel der Revision, der Sprungrevision, der...
-
§ 112 SGB III Teilhabe am Arbeitsleben Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) Arbeitsförderung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIII&a=112
(1) Für behinderte Menschen können Leistungen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben erbracht werden, um ihre Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben zu
-
§ 24 SG Haftung Soldatengesetz
https://dejure.org/gesetze/SG/24.html
(1) Verletzt ein Soldat vorsätzlich oder grob fahrlässig die ihm obliegenden Pflichten, so hat er dem Dienstherrn, dessen Aufgaben er wahrgenommen hat, den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Haben mehrere Soldaten gemeinsam den Schaden
-
APL-Professuren: Universität zu Lübeck
https://www.uni-luebeck.de/structure/sektionen/sektion-medizin/apl-professuren.html
Universität zu Lübeck. Im Focus das Leben
-
Abverkauf geht weiter: ÖVAG steigt nun bei der Victoria aus - Wiener Zeitung Online
http://www.wienerzeitung.at/nachrichten/wirtschaft/oesterreich/420540_Abverkauf-geht-weiter-OeVAG-steigt-nun-bei-der-Victoria-au
25-prozentige Versicherungsbeteiligung wird an Partner Ergo Austria veräußert.