90 Ergebnisse für: 258a
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Wörterbuchnetz - Mittelhochdeutsches Handwörterbuch von Matthias Lexer
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Wörterbuchnetz - Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm
http://woerterbuchnetz.de/cgi-bin/WBNetz/wbgui_py?sigle=DWB&mode=Vernetzung&lemid=GA05549#XGA05549
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Medizinhistorische Sammlung, Ruhr-Universität Bochum · Universitätssammlungen in Deutschland
http://www.universitaetssammlungen.de/sammlung/201
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Wörterbuchnetz - Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm
http://woerterbuchnetz.de/cgi-bin/WBNetz/wbgui_py?sigle=DWB&lemma=armbrust
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Ex-Verteidigungsminister und Ex-Arbeitsminister Jung - wegen Strafvereitelung im Amt strafbar? | beck-community
http://blog.beck.de/2009/11/28/ex-verteidigungsminister-und-ex-arbeitsminister-jung-wegen-strafvereitelung-im-amt-strafbar
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BGH kippt Freispruch vom Vorwurf der Rechtsbeugung: Wenn Richter über Richter richten
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bgh-hebt-freispruch-auf-proberichter-wird-rechtsbeugung-vorgeworfen/
Wegen Rechtsbeugung wird praktisch nie jemand verurteilt. Seit jeher wenden die Gerichte diese Strafnorm restriktiv an. Manchmal aber sehen sich selbst Richter am BGH gezwungen einzugreifen. Dies zeigt der Fall eines kürzlich freigesprochenen…
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§ 11 StGB Personen- und Sachbegriffe - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/StGB/11.html
(1) Im Sinne dieses Gesetzes ist 1. Angehöriger: wer zu den folgenden Personen gehört: a) Verwandte und Verschwägerte gerader Linie, der Ehegatte, der...
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§ 11 StGB Personen- und Sachbegriffe - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/stgb/11.html
(1) Im Sinne dieses Gesetzes ist 1. Angehöriger: wer zu den folgenden Personen gehört: a) Verwandte und Verschwägerte gerader Linie, der Ehegatte, der...
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§ 11 StGB Personen- und Sachbegriffe - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/StGB/11.html
(1) Im Sinne dieses Gesetzes ist 1. Angehöriger: wer zu den folgenden Personen gehört: a) Verwandte und Verschwägerte gerader Linie, der Ehegatte, der...
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§ 11 StGB Personen- und Sachbegriffe - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/StGB/11.html%C2%A7
(1) Im Sinne dieses Gesetzes ist 1. Angehöriger: wer zu den folgenden Personen gehört: a) Verwandte und Verschwägerte gerader Linie, der Ehegatte, der...