603 Ergebnisse für: 2dies
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§§ 81 bis 87 SGB VI Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) Gesetzliche Rentenversicherung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BVI&a=81-87
§§ 81 bis 87 SGB VI Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) Gesetzliche Rentenversicherung
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§ 94 EStG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__94.html
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§ 2 ProstSchG Begriffsbestimmungen Prostituiertenschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ProstSchG&a=2
(1) Eine sexuelle Dienstleistung ist eine sexuelle Handlung mindestens einer Person an oder vor mindestens einer anderen unmittelbar anwesenden Person gegen Entgelt oder das Zulassen einer sexuellen Handlung an oder vor der eigenen Person gegen Entgelt.
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Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit Vom 10. Juli 1992 (GVBl. S. 268) BayRS 2011-2-7-I (§§ 1–2) - Bürgerservice
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayHundAgressV/true
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 357 BGB Rechtsfolgen des Widerrufs von auÃerhalb von... - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/357.html
(1) Die empfangenen Leistungen sind spätestens nach 14 Tagen zurückzugewähren. (2) 1 Der Unternehmer muss auch etwaige Zahlungen des Verbrauchers für die...
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§ 3 VBVG Stundensatz des Vormunds Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=VBVG&a=3
(1) Die dem Vormund nach § 1 Abs. 2 zu bewilligende Vergütung beträgt für jede Stunde der für die Führung der Vormundschaft aufgewandten und erforderlichen Zeit 19,50 Euro. Verfügt der Vormund über besondere
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Art. 58 GG - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/GG/58.html
1 Anordnungen und Verfügungen des Bundespräsidenten bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Gegenzeichnung durch den Bundeskanzler oder durch den zuständigen...
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§ 14 OWiG Beteiligung Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
https://www.buzer.de/s1.htm?g=owig+13.10.2017&a=14
(1) Beteiligen sich mehrere an einer Ordnungswidrigkeit, so handelt jeder von ihnen ordnungswidrig. Dies gilt auch dann, wenn besondere persönliche Merkmale (§ 9 Abs. 1), welche die Möglichkeit der Ahndung begründen, nur bei einem
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Art. 58 GG - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/gg/58.html
1 Anordnungen und Verfügungen des Bundespräsidenten bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Gegenzeichnung durch den Bundeskanzler oder durch den zuständigen...
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FTG: Art. 6 Israelitische Feiertage - Bürgerservice
http://gesetze-bayern.de/Content/Document/BayFTG-6
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