78 Ergebnisse für: 341f
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Autorinnen & Autoren
https://www.literaturportal-bayern.de/autorinnen-autoren?task=lpbauthor.default&pnd=118869612
Als Beamtensohn geboren, verbringt Michael Krüger seine Kindheit in Berlin, macht dort 1961 sein Abitur und absolviert eine Lehre als Verlagsbuchhändler beim Herbig-Verlag und als Buchdrucker. Nebenbei besucht er Veranstaltungen der Philosophischen…
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Josef Kroll
http://rektorenportraits.uni-koeln.de/rektoren/josef_kroll/
Rektor 1930 - 1931 und 1945 - 1949
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§ 141 VAG Verantwortlicher Aktuar in der Lebensversicherung Versicherungsaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=VAG&a=141
(1) Jedes Lebensversicherungsunternehmen hat einen Verantwortlichen Aktuar zu bestellen. Er muss zuverlässig und fachlich geeignet sein. Fachliche Eignung setzt ausreichende Kenntnisse in der Versicherungsmathematik und Berufserfahrung voraus. Eine
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NERI, Filippo
https://web.archive.org/web/20070609100316/http://www.bautz.de/bbkl/n/neri_f.shtml
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 141 VAG Verantwortlicher Aktuar in der Lebensversicherung Versicherungsaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag&a=141
(1) Jedes Lebensversicherungsunternehmen hat einen Verantwortlichen Aktuar zu bestellen. Er muss zuverlässig und fachlich geeignet sein. Fachliche Eignung setzt ausreichende Kenntnisse in der Versicherungsmathematik und Berufserfahrung voraus. Eine
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Der Jude 1 (1916/1917) [Inhaltsverzeichnis]
http://www.textkritik.de/der_jude/der_jude_1916_1917.htm
Das Institut für Textkritik e.V., Heidelberg, unterstützt historisch-kritische Editionen von Hebel, Kafka, Kleist, Fontane, Svevo, Faulkner, Schickele
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Historisches Ortslexikon : Erweiterte Suche : LAGIS Hessen
https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/ol/id/1141
Keine Beschreibung vorhanden.
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ECKSTEIN (Acrogoniaeus), Utz (Ulrich)
https://web.archive.org/web/20070613183705/http://www.bautz.de/bbkl/e/eckstein_u.shtml
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 146 VAG Substitutive Krankenversicherung Versicherungsaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag&a=146
(1) Soweit die Krankenversicherung ganz oder teilweise den im gesetzlichen Sozialversicherungssystem vorgesehenen Kranken- oder Pflegeversicherungsschutz ersetzen kann (substitutive Krankenversicherung), darf sie im Inland vorbehaltlich des Absatzes 3 nur
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PASOR, Georg
https://web.archive.org/web/20070629061044/http://www.bautz.de/bbkl/p/pasor_g.shtml
Keine Beschreibung vorhanden.