51 Ergebnisse für: 611a
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Änderungen BGB Bürgerliches Gesetzbuch
http://www.buzer.de/gesetz/6597/l.htm
Übersicht der Änderungen an bzw. durch Bürgerliches Gesetzbuch, Synopse der einzelnen Fassungen
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BAG, Urteil vom 17.08.2010 - 9 AZR 839/08 - openJur
https://openjur.de/u/170815.html
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 26. Juni 2008 - 15 Sa 198/08 - aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten ...
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Sozialrecht.co.de - Ihr Sozialrecht Shop
http://www.sozialrecht.co.de
Recht der Existenzsicherung - SGB II und XII mit anderen Gesetzen und Verordnungen, KSchR - Kündigungsschutzrecht, Sozialgerichtsgesetz, Das Recht der ambulanten Pflegedienstleitung, Kündigungsrecht,
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Bundesjustizministerium zum AGG- Justiz- Büro gegen Altersdiskriminierung
http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=1407
Bundesjustizministerium zum AGG - Buero gegen Altersdiskriminierung
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BAG, Urteil vom 22. 7. 2010 – 8 AZR 1012/08
http://lexetius.com/2010,5056
Volltext von BAG, Urteil vom 22. 7. 2010 – 8 AZR 1012/08
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Prof. Dr. Carsten Herresthal, LL.M. (Duke) - Universität Regensburg
http://www.uni-regensburg.de/rechtswissenschaft/buergerliches-recht/herresthal/prof-dr-carsten-herresthal/
Prof. Dr. Carsten Herresthal ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Europarecht und Rechtstheorie an der Universität Regensburg.
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BAG, 15.10.1992 - 2 AZR 227/92 - Frage nach der Schwangerschaft bei Vorstellungsgespräch; Einstellung; Diskriminierungsverbot
https://www.jurion.de/Urteile/BAG/1992-10-15/2-AZR-227_92
Keine Beschreibung vorhanden.
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Risiko Scheinselbständigkeit
https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/Recht-und-Steuern/Arbeitsrecht/Einstellung-von-Arbeitnehmern/Werkvertr%C3%A4ge-und-Arbeit
Beim Einsatz von Arbeitnehmern anderer Unternehmen muss auf die Abgrenzung ?zur ?eigenen Belegschaft geachtet werden. Das Risiko heißt Scheinselbständigkeit. ?
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Risiko Scheinselbständigkeit
https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/Recht-und-Steuern/Arbeitsrecht/Einstellung-von-Arbeitnehmern/Werkvertr%C3%A4ge-und-Arbeitnehmer%C3%BCberlassung/
Beim Einsatz von Arbeitnehmern anderer Unternehmen muss auf die Abgrenzung zur eigenen Belegschaft geachtet werden. Das Risiko heißt Scheinselbständigkeit.
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Scheinselbstständige - IHK Frankfurt am Main
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/arbeitsrecht/scheinselbstaendigkeit/index.html
Scheinselbstständige sind Erwerbstätige, die zwar den Status eines selbstständigen Unternehmers beanspruchen, deren Tätigkeit tatsächlich aber der eines Arbeitnehmers entspricht.