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§§ 15 bis 16 BEEG Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BEEG&a=15-16
§§ 15 bis 16 BEEG Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
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§§ 13 bis 13b, 14 KWG Kreditwesengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KWG&a=13-13b,14
§§ 13 bis 13b, 14 KWG Kreditwesengesetz
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§ 39a SGB V Stationäre und ambulante Hospizleistungen Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BV&a=39a
(1) Versicherte, die keiner Krankenhausbehandlung bedürfen, haben im Rahmen der Verträge nach Satz 4 Anspruch auf einen Zuschuß zu stationärer oder teilstationärer Versorgung in Hospizen, in denen palliativ-medizinische
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§ 19a EStG - Ãberlassung von Vermögensbeteiligungen an Arbeitnehmer
https://web.archive.org/web/20050320020120/http://www.stbm.de/estg/19a.htm
§ 19a des Einkommensteuergesetzes 1997 (EStG 1997) in der jeweils aktuellen Fassung.
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§ 19a EStG - Ãberlassung von Vermögensbeteiligungen an Arbeitnehmer
http://wayback.archive.org/web/20050320020120/http://www.stbm.de/estg/19a.htm
§ 19a des Einkommensteuergesetzes 1997 (EStG 1997) in der jeweils aktuellen Fassung.
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§ 20i SGB V Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe Sozialgesetzbuch (SGB)
http://www.buzer.de/gesetz/2497/a149587.htm
(1) Versicherte haben Anspruch auf Leistungen für Schutzimpfungen im Sinne des § 2 Nr. 9 des Infektionsschutzgesetzes, dies gilt unabhängig davon, ob sie auch entsprechende Ansprüche gegen andere Kostenträger haben. Satz 1 gilt
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§ 25a KWG Besondere organisatorische Pflichten, Bestimmungen für Risikoträger;
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KWG&a=25a
(1) Ein Institut muss über eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation verfügen, die die Einhaltung der vom Institut zu beachtenden gesetzlichen Bestimmungen und der betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten gewährleistet. Die
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§ 25d KWG Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan Kreditwesengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KWG&a=25d
(1) Die Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans eines Instituts, einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft müssen zuverlässig sein, die erforderliche Sachkunde zur Wahrnehmung der Kontrollfunktion
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§§ 3 bis 8 DMailG De-Mail-Gesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=dmailg&a=3-8
§§ 3 bis 8 DMailG De-Mail-Gesetz
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§ 18 UStG Besteuerungsverfahren Umsatzsteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=UStG&a=18
(1) Der Unternehmer hat bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums eine Voranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln, in der er die Steuer für den Voranmeldungszeitraum