798 Ergebnisse für: Arzneimittelgesetz
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§ 17 AMG Fristen für die Erteilung Arzneimittelgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AMG&a=17
(1) Die zuständige Behörde hat eine Entscheidung über den Antrag auf Erteilung der Erlaubnis innerhalb einer Frist von drei Monaten zu treffen. (2) Beantragt ein Erlaubnisinhaber die Änderung der Erlaubnis in Bezug auf die
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§ 43 AMG Apothekenpflicht, Inverkehrbringen durch Tierärzte Arzneimittelgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AMG&a=43
(1) Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. 1, die nicht durch die Vorschriften des § 44 oder der nach § 45 Abs. 1 erlassenen Rechtsverordnung für den Verkehr außerhalb der Apotheken freigegeben sind, dürfen
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§ 50 AMG Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln Arzneimittelgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AMG&a=50
(1) Einzelhandel außerhalb von Apotheken mit Arzneimitteln im Sinne des § 2 Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. 1, die zum Verkehr außerhalb der Apotheken freigegeben sind, darf nur betrieben werden, wenn der Unternehmer, eine zur Vertretung des
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§ 56a AMG Verschreibung, Abgabe und Anwendung von Arzneimitteln durch Tierärzte Arzneimittelgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AMG&a=56a
(1) Der Tierarzt darf für den Verkehr außerhalb der Apotheken nicht freigegebene Arzneimittel dem Tierhalter vorbehaltlich besonderer Bestimmungen auf Grund des Absatzes 3 nur verschreiben oder an diesen nur abgeben, wenn 1. sie für die
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§ 67 AMG Allgemeine Anzeigepflicht Arzneimittelgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AMG&a=67
(1) Betriebe und Einrichtungen, die Arzneimittel entwickeln, herstellen, klinisch prüfen oder einer Rückstandsprüfung unterziehen, prüfen, lagern, verpacken, einführen, in den Verkehr bringen oder sonst mit ihnen Handel treiben,
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Artikel 2 AntiDopGEG Änderung des Arzneimittelgesetzes Gesetz zur Bekämpfung von Doping im Sport
//www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+2210&a=2
Das Arzneimittelgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3394), das zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 2. September 2015 (BGBl. I S. 1571) geändert worden ist, wird wie folgt geändert 1. In der
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Artikel 2 AntiDopGEG Änderung des Arzneimittelgesetzes Gesetz zur Bekämpfung von Doping im Sport
http://www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+2210&a=2
Das Arzneimittelgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3394), das zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 2. September 2015 (BGBl. I S. 1571) geändert worden ist, wird wie folgt geändert 1. In der
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Kommentar zum Arzneimittelgesetz - Google Books
https://books.google.de/books?id=e10TTssGmUkC&pg=PA9#v=onepage
Der Kommentar befindet sich auf dem Gesetzesstand der 14. Novelle zum Arzneimittelgesetz. Seit der Vorauflage sind die 11. a " 14. Novelle und zahllose weitere GesetzesAnderungen hinzugekommen und mussten eingearbeitet werden. Die meisten der A"nderungen…
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Kommentar zum Arzneimittelgesetz - Google Books
https://books.google.de/books?id=e10TTssGmUkC&pg=PA64#v=onepage
Der Kommentar befindet sich auf dem Gesetzesstand der 14. Novelle zum Arzneimittelgesetz. Seit der Vorauflage sind die 11. a " 14. Novelle und zahllose weitere GesetzesAnderungen hinzugekommen und mussten eingearbeitet werden. Die meisten der A"nderungen…
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Arzneimittelgesetz in Deutschland - Contergan - WDR.de
https://web.archive.org/web/20110228151128/http://www.wdr.de/themen/gesundheit/pharmazie/contergan/arzneimittelrecht.jhtml?rubrikenstyle=contergan
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