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Bundesversorgungsgesetz306 Ergebnisse für: Bundesversorgungsgesetzes
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StrRehaG - Gesetz über die Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern rechtsstaatswidriger StrafverfolgungsmaÃnahmen im Beitrittsgebiet
http://www.gesetze-im-internet.de/strrehag/BJNR118140992.html
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§ 60 IfSG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__60.html
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§ 80 SVG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/svg/__80.html
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§§ 84 bis 88 BVG Bundesversorgungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BVG&a=84-88
§§ 84 bis 88 BVG Bundesversorgungsgesetz
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§ 10b OEG Härteausgleich Opferentschädigungsgesetz
http://www.buzer.de/gesetz/6538/a90862.htm
Soweit sich im Einzelfall aus der Anwendung des § 1 Abs. 5 und 6 eine besondere Härte ergibt, kann mit Zustimmung der obersten Landesbehörde im Benehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein Härteausgleich als
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StrRehaG - Gesetz über die Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern rechtsstaatswidriger StrafverfolgungsmaÃnahmen im Beitrittsgebiet
http://bundesrecht.juris.de/strrehag/BJNR118140992.html
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§ 10 UntAbschlG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/untabschlg/__10.html
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§ 2 BSchAV Vergleichseinkommen Berufsschadensausgleichsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BSchAV&a=2
(1) Vergleichseinkommen ist das monatliche Durchschnittseinkommen des Grundgehalts der Besoldungsgruppe A der Bundesbesoldungsordnung, der Beschädigte ohne die Schädigung zugeordnet werden würden. Das Durchschnittseinkommen wird nach §
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AntiDHG - Gesetz über die Hilfe für durch Anti-D-Immunprophylaxe mit dem Hepatitis-C-Virus infizierte Personen
http://www.gesetze-im-internet.de/antidhg/BJNR127000000.html
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Artikel 26 BTHG Inkrafttreten, Außerkrafttreten Bundesteilhabegesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=2016%2BI%2B3264&a=26
(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 4 *) am 1. Januar 2018 in Kraft. Gleichzeitig treten das Neunte Buch Sozialgesetzbuch Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2001, BGBl. I S. 1046,