1,854 Ergebnisse für: Gesetzbuchs
-
Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs - Reinhard Bork - Google Books
https://books.google.de/books?id=EGMbCn53TNQC&pg=PA159&dq=Realakt&hl=de&sa=X&redir_esc=y#v=onepage&q=Realakt&f=false
"Der Verfasser legt erkennbar Wert auf eine klare Zuordnung der Sachprobleme zu den einzelnen Voraussetzungen der Norm. Der Leser wird hieraus Gewinn ziehen für die Strukturierung seiner eigenen Argumentation am konkreten Fall. Trotzdem gerät die…
-
§ 326 FamFG Zuführung zur Unterbringung; Verbringung zu einem... - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/FamFG/326.html
(1) Die zuständige Behörde hat den Betreuer oder den Bevollmächtigten im Sinne des § 1896 Abs. 2 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs auf deren Wunsch bei...
-
§ 30 SGB I Geltungsbereich Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) Allgemeiner Teil
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BI&a=30
(1) Die Vorschriften dieses Gesetzbuchs gelten für alle Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in seinem Geltungsbereich haben. (2) Regelungen des über- und zwischenstaatlichen Rechts bleiben unberührt. (3) Einen
-
§ 111d StPO Wirkung der Vollziehung der Beschlagnahme; Rückgabe... - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/StPO/111d.html
(1) 1 Die Vollziehung der Beschlagnahme eines Gegenstandes hat die Wirkung eines VeräuÃerungsverbotes im Sinne des § 136 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. 2 Die...
-
Artikel 1 BauVRRG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, zur
https://www.buzer.de/s1.htm?g=2017%2BI%2B969&a=1
Das Bürgerliche Gesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002 (BGBl. I S. 42, 2909; 2003 I S. 738), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Februar 2017 (BGBl. I S. 258) geändert worden ist, wird wie folgt
-
Artikel 1 PatRechteG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Gesetz+zur+Verbesserung+der+Rechte+von+Patientinnen+und+Patienten&a=1
Das Bürgerliche Gesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002 (BGBl. I S. 42, 2909; 2003 I S. 738), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Februar 2013 (BGBl. I S. 273) geändert worden ist, wird wie folgt
-
Art. 229 EGBGB Weitere Ãberleitungsvorschriften - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/EGBGB/229.html
§ 1 Ãberleitungsvorschrift zum Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen (1) § 284 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der seit dem 1. Mai 2000...
-
§ 3 FernAbsG Widerrufsrecht, Rückgaberecht - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/FernAbsG/3.html
(1) 1 Dem Verbraucher steht ein Widerrufsrecht nach § 361a des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu. 2 Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 361a Abs. 1 Satz 3...
-
Art. 229 EGBGB Weitere Ãberleitungsvorschriften - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/EGBGB/229.html
§ 1 Ãberleitungsvorschrift zum Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen (1) § 284 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der seit dem 1. Mai 2000...
-
§ 29c ZPO Besonderer Gerichtsstand für Haustürgeschäfte - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/ZPO/29c.html
(1) 1 Für Klagen aus auÃerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen (§ 312b des Bürgerlichen Gesetzbuchs) ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk...