51 Ergebnisse für: Verlustvortrags
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BFH, 07.03.2006 - VI B 78/04 - dejure.org
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=VI%20B%2078/04
Informationen zu VI B 78/04: Volltextveröffentlichungen, Kurzfassungen/Presse, In Nachschlagewerken
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CBL - LeipzigWiki
https://web.archive.org/web/20090327161315/http://leipzig.softwiki.de/index.php5/CBL
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PostAGSa - Satzung der Deutsche Post AG (Anhang des Gesetzes zur Umwandlung der Unternehmen der Deutschen Bundespost in die Rechtsform der Aktiengesellschaft)
https://www.gesetze-im-internet.de/postagsa/BJNR234300994.html
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Ausbildungskosten absetzen - Steuererklärung für Studenten und Erststudium als Werbungskosten angeben - Finanztip
http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/ausbildungskosten.htm
Azubis und Studenten im Master-Studium können ihren beruflichen Aufwand als Werbungskosten absetzen, Bachelor-Studenten hingegen nur als Sonderausgaben. Die Ausgaben für ein Erststudium sollten sie dennoch als vorweggenommene Werbungskosten in einer…
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BFH, Urteil vom 8. 8. 2001 – I R 29/00
http://lexetius.com/2001,1184
Volltext von BFH, Urteil vom 8. 8. 2001 – I R 29/00
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Ausbildungskosten absetzen - Steuererklärung für Studenten und Erststudium als Werbungskosten angeben - Finanztip
http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/stsp0063.htm
Azubis und Studenten im Master-Studium können ihren beruflichen Aufwand als Werbungskosten absetzen, Bachelor-Studenten hingegen nur als Sonderausgaben. Die Ausgaben für ein Erststudium sollten sie dennoch als vorweggenommene Werbungskosten in einer…
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TelekAGSa - Satzung der Deutsche Telekom AG (Anhang des Gesetzes zur Umwandlung der Unternehmen der Deutschen Bundespost in die Rechtsform der Aktiengesellschaft)
https://www.gesetze-im-internet.de/telekagsa/BJNR235000994.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 214 VAG Eigenmittel Versicherungsaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag&a=214
(1) In die Ermittlung der Eigenmittel gehen ein 1. bei Aktiengesellschaften das eingezahlte Grundkapital abzüglich des Betrags der eigenen Aktien, bei Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit der eingezahlte Gründungsstock, bei
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§§ 266 bis 274a HGB Handelsgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=HGB&a=266-274a
§§ 266 bis 274a HGB Handelsgesetzbuch