274 Ergebnisse für: Wiederverheiratung
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§ 16 PStG Fortführung Personenstandsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=PStG&a=16
(1) Zum Eheeintrag werden Folgebeurkundungen aufgenommen über 1. den Tod des erstverstorbenen Ehegatten, 2. die Todeserklärung oder die gerichtliche Feststellung der Todeszeit eines Ehegatten und die Aufhebung solcher Beschlüsse sowie die
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Waisenkinder - Mittelalter Lexikon
https://web.archive.org/web/20140308233610/http://u01151612502.user.hosting-agency.de/malexwiki/index.php/Waisenkinder
Keine Beschreibung vorhanden.
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Reform des kirchlichen Arbeitsrechts | DOMRADIO.DE - Katholische Nachrichten
http://www.domradio.de/themen/bischofskonferenz/2015-05-05/reform-des-kirchlichen-arbeitsrechts
Für die mehr als 700.000 Mitarbeiter der katholischen Kirche und der Caritas in Deutschland gilt künftig ein neues Arbeitsrecht. Mit der Reform geht die Kirche auf Wiederverheiratete und Mitarbeiter in eingetragenen Lebenspartnerschaften zu. - Nachricht…
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Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz | Internationaler Bund der Konfessionslosen und Atheisten e.V. (IBKA)
http://www.ibka.org/presse12/GerDiA-Start
Keine Beschreibung vorhanden.
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Vor- und Nacherbfolge | Das Instrument der Vor- und Nacherbschaft richtig einsetzen: Fünf typische Anwendungsbereiche
http://www.iww.de/erbbstg/gestaltungshinweis/vor-und-nacherbfolge-das-instrument-der-vor-und-nacherbschaft-richtig-einsetzen-fuenf-typische-anwendungsbereiche-f61869
Nach § 2100 BGB kann der Erblasser einen Vor- und einen Nacherben bestimmen. Ist in einer letztwilligen Verfügung eine solche Vor- und Nacherbfolge geregelt, fällt beim Tod des ...
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Art. 4 GG - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/GG/4.html
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. (2) Die ungestörte...
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Art. 4 GG - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/gg/4.html
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. (2) Die ungestörte...
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§§ 38 bis 52 BVG Bundesversorgungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BVG&a=38-52
§§ 38 bis 52 BVG Bundesversorgungsgesetz