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Abfallrecht62 Ergebnisse für: abfallrechts
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§ 48 VwGO [Sachliche Zuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts... - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/vwgo/48.html
(1) 1 Das Oberverwaltungsgericht entscheidet im ersten Rechtszug über sämtliche Streitigkeiten, die betreffen 1. die Errichtung, den Betrieb, die sonstige...
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Kampf gegen Quecksilber: Erste Konferenz der Minamata-Konvention in Genf
https://www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/internationales/dossiers/kampf-gegen-quecksilber.html
30.09.2017 - Vom 24 bis am 29. September 2017 hat in Genf die erste Vertragsparteienkonferenz (COP1) der Minamata-Konvention stattgefunden. Diese ist seit dem 16. August 2017 in Kraft. Es handelt sich dabei um eine wichtige Etappe im weltweiten Kampf gegen…
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§ 15 KrW-/AbfG Pflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Kreislaufwirtschafts- und
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KrW-/AbfG&a=15
(1) Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger haben die in ihrem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle aus privaten Haushaltungen und Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen nach Maßgabe der
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§ 5 KrW-/AbfG Grundpflichten der Kreislaufwirtschaft Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KrW-/AbfG&a=5
(1) Die Pflichten zur Abfallvermeidung richten sich nach § 9 sowie den auf Grund der §§ 23 und 24 erlassenen Rechtsverordnungen. (2) Die Erzeuger oder Besitzer von Abfällen sind verpflichtet, diese nach Maßgabe des § 6 zu
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§ 8 KrW-/AbfG Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft im Bereich der landwirtschaftlichen Düngung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=krw-_abfg&a=8
(1) Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz nach Anhörung der beteiligten Kreise (§
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Geschäftsverteilung
https://web.archive.org/web/20010201062700/http://www.bverwg.de/uebersicht/g_vert_a.htm
Keine Beschreibung vorhanden.
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"orden der dreieinigkeit" - Google-Suche
https://www.google.de/search?q=%22orden+der+dreieinigkeit%22&num=100&safe=off&source=lnms&tbm=bks&sa=X&ei=odmZUvT9B8nDtAaY4oHQCA
Keine Beschreibung vorhanden.
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§§ 57 bis 60 AwSV Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AwSV&a=57-60
§§ 57 bis 60 AwSV Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
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BUND: Startseite
http://bodenschutz.bund.net/
Der Bundesarbeitskreis Bodenschutz | Altlasten des BUND setzt sich aktiv für mehr Bodenschutz und die Altlastensanierung ein, mischt sich in die öffentliche Diskussion ein und nimmt Einfluss auf die entsprechende Gesetzgebung.