378 Ergebnisse für: abgetretene
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§ 400 BGB Ausschluss bei unpfändbaren Forderungen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/400.html
Eine Forderung kann nicht abgetreten werden, soweit sie der Pfändung nicht unterworfen ist.
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§ 364 BGB Annahme an Erfüllungs statt - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/364.html
(1) Das Schuldverhältnis erlischt, wenn der Gläubiger eine andere als die geschuldete Leistung an Erfüllungs statt annimmt. (2) Ãbernimmt der Schuldner zum...
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§ 21 InsO - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__21.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Siegfried-Brunnen – Stadtlexikon
https://stadtlexikon.karlsruhe.de/index.php/De:Lexikon:top-3200
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 406 BGB Aufrechnung gegenüber dem neuen Gläubiger Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=406
Der Schuldner kann eine ihm gegen den bisherigen Gläubiger zustehende Forderung auch dem neuen Gläubiger gegenüber aufrechnen, es sei denn, dass er bei dem Erwerb der Forderung von der Abtretung Kenntnis hatte oder dass die Forderung erst
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Osieka - Hermenhagen, Kinkajmy - Kinkeim - Ostpreussen
http://www.ostpreussen.net/ostpreussen/orte.php?bericht=587
Berichte über berühmte Orte wie Königsberg Allenstein Pillau Kaliningrad Tannenberg und Gebiete Masuren Ermland Memel
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-- EBIDAT - Burgendatenbank des Europäischen Burgeninstitutes --
http://www.ms-visucom.de/cgi-bin/ebidat.pl?id=109
EBIDAT - Burgendatenbank des Europäischen Burgeninstitutes
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Doberlug-Kirchhain - Kirche Werenzhain
http://www.doberlug-kirchhain.de/verzeichnis/objekt.php?mandat=51831
Doberlug-Kirchhain, die Kloster- und Gerberstadt im Herzen des Elbe-Elster-Kreises, hier fand im Jahr 2014 die 1. Brandenburgische Landesausstellung statt.
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§ 406 BGB Aufrechnung gegenüber dem neuen Gläubiger - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/406.html
Der Schuldner kann eine ihm gegen den bisherigen Gläubiger zustehende Forderung auch dem neuen Gläubiger gegenüber aufrechnen, es sei denn, dass er bei dem...