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Arbeitnehmerüberlassungsgesetz119 Ergebnisse für: arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
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§ 611 BGB Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=611
(1) Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. (2) Gegenstand des Dienstvertrags können Dienste jeder Art
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Scheinselbstständige - IHK Frankfurt am Main
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/arbeitsrecht/scheinselbstaendigkeit/index.html
Scheinselbstständige sind Erwerbstätige, die zwar den Status eines selbstständigen Unternehmers beanspruchen, deren Tätigkeit tatsächlich aber der eines Arbeitnehmers entspricht.
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§ 86a SGG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__86a.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 149 GewO - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__149.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Die Diskriminierung wird weitergehen (neues-deutschland.de)
http://www.neues-deutschland.de/artikel/187442.die-diskriminierung-wird-weitergehen.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 2a ArbGG - Einzelnorm
http://www.gesetze-im-internet.de/arbgg/__2a.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 2a ArbGG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/arbgg/__2a.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Artikel 1 AsylVfBeschlGV Änderung der Beschäftigungsverordnung Verordnung zum
https://www.buzer.de/gesetz/11745/a195086.htm
Die Beschäftigungsverordnung vom 6. Juni 2013 (BGBl. I S. 1499), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 29. Juli 2015 (BGBl. I S. 1422) geändert worden ist, wird wie folgt geändert 1. § 26 wird wie folgt geändert a) Der
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Artikel 1 AsylVfBeschlGV Änderung der Beschäftigungsverordnung Verordnung zum
//www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+1789&a=1
Die Beschäftigungsverordnung vom 6. Juni 2013 (BGBl. I S. 1499), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 29. Juli 2015 (BGBl. I S. 1422) geändert worden ist, wird wie folgt geändert 1. § 26 wird wie folgt geändert a) Der
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DGB - Bundesvorstand | Betriebsrat und Werkverträge
http://www.dgb.de/themen/++co++191204d8-3281-11e3-8364-00188b4dc422
In vielen Unternehmen werden dauerhaft ArbeitnehmerInnen von anderen Firmen eingesetzt. In der Vergangenheit geschah dies vor allem in Form von Leiharbeit. Inzwischen werden Betriebsräte immer öfter mit dem Einsatz von WerkverträglerInnen in ihren…