46 Ergebnisse für: awaffv
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http://www.vdb-waffen.de/fachgeschaefte/schaufenster2/109754/index.asp?kdnr=109754&start=1&subpage=0
VDB, der Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e.V. (Geschäftsstelle Gisselberger Straße 10, 35037 Marburg - Tel. 06421-161353 - Fax 06421-22312 - info@vdb-waffen.de)
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§ 36 WaffG - Aufbewahrung von Waffen oder Munition - Gesetze - JuraForum.de
http://www.juraforum.de/gesetze/WaffG/36/
Lesen Sie § 36 WaffG kostenlos in der Gesetzessammlung von Juraforum.de mit über 6200 Gesetzen und Vorschriften.
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VDB - Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e....
http://www.vdb-waffen.de/de/gebrauchtwaffenmarkt/uebersicht/4ye312ne/gq35v3kp.html?s=1
VDB, der Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e.V. (Geschäftsstelle Gisselberger Straße 10, 35037 Marburg - Tel. 06421-161353 - Fax 06421-22312 - info@vdb-waffen.de)
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§ 53 WaffG Bußgeldvorschriften Waffengesetz
http://www.buzer.de/gesetz/5162/a71292.htm
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 2 Abs. 1 eine nicht erlaubnispflichtige Waffe oder nicht erlaubnispflichtige Munition erwirbt oder besitzt, 2. (aufgehoben) 3. ohne Erlaubnis nach § 2 Abs. 2 in
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Anlage 2 WaffG (zu § 2 Abs. 2 bis 4 ) Waffenliste Waffengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WaffG&a=Anlage+2
Abschnitt 1 Verbotene Waffen Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten 1.1 Waffen (§ 1 Abs. 2), mit Ausnahme halbautomatischer tragbarer Schusswaffen, die in der Anlage zum Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen
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Anlage 2 WaffG (zu § 2 Abs. 2 bis 4 ) Waffenliste Waffengesetz
http://www.buzer.de/gesetz/5162/a71300.htm
Abschnitt 1 Verbotene Waffen Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten 1.1 Waffen (§ 1 Abs. 2), mit Ausnahme halbautomatischer tragbarer Schusswaffen, die in der Anlage zum Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen
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Basiswissen Waffenrecht als Buch von Gunther Dietrich Gade, Treffsicher durch das Waffenrecht als Buch von Horst W. Nopens, Das Waffenrecht im Polizeidienst, Waffenrechtliche Erlaubnisse, Verbringen, Mitnahme, Selbstverteidigung mit Gas- und…
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§ 36 WaffG Aufbewahrung von Waffen oder Munition Waffengesetz
http://www.buzer.de/gesetz/5162/a71275.htm
(1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. (2) (aufgehoben) (3) Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen,
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Modifizierung des Waffenrechts als Konsequenz der Amoktat von Winnenden | CDU/CSU-Fraktion
http://www.cducsu.de/presse/texte-und-interviews/modifizierung-des-waffenrechts-als-konsequenz-der-amoktat-von-winnenden
Die beiden stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Bosbach (CDU) und Fritz Rudolf Körper (SPD) stellten am Mittwoch im Berlin die Ergebnisse einer Koalitionsarbeitsgruppe zur Modifizierung des Waffenrechts vor.