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Bundesverfassungsgericht - Entscheidungen - Die durch § 19 Abs 1 ErbStG angeordnete Erhebung der Erbschaftsteuer mit einheitlichen Steuersätzen auf den Wert des Erwerbs mit GG unvereinbar, soweit dabei an Werte angeknüpft wird, deren Ermittlung bei wesentlichen Gruppen von Vermögensgegenständen (Betriebsvermögen, Grundvermögen, Anteilen an Kapitalgesellschaften und land- und forstwirtschaftlichen Betrieben) den Anforderungen des Gleichheitssatzes nicht genügt - Verpflichtung des Gesetzgebers bis spätestens 31.12.2008 unter einheitlicher Orientierung am gemeinen Wert als dem maßgeblichen Bewertungsziel eine Neuregelung zu treffen
http://www.bverfg.de/entscheidungen/ls20061107_1bvl001002
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