181 Ergebnisse für: bkag
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§ 17 AWG Strafvorschriften Außenwirtschaftsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AWG&a=17
(1) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer einer Rechtsverordnung nach § 4 Absatz 1, die der Durchführung 1. einer vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen nach Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen
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Landeskriminalamt Thüringen - Aufgaben des Landeskriminalamtes Thüringen
http://www.thueringen.de/th3/polizei/lka/vorstellung/aufgaben/
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 626 BGB Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=626
(1) Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände
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Bayerisches Polizeigesetz: Wenig Neues, viel Kritik
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/neues-polizeigesetz-bayern-befugnisse-datenschutz-postgeheimnis-explosivmittel/
Das neue bayerische Polizeigesetz sieht mehr Befugnisse für Ermittlungsbehörden vor - und wohl weniger Schutz für die Bürger.
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Artikel 121 10. ZustAnpV Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
http://www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+1474&a=121
(2190-2) In § 11 Absatz 4 Satz 3 und § 15 Absatz 3 des Bundeskriminalamtgesetzes vom 7. Juli 1997 (BGBl. I S. 1650), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 17. Juli 2015 (BGBl. I S. 1324) geändert worden ist, wird jeweils das Wort
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Artikel 121 10. ZustAnpV Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
//www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+1474&a=121
(2190-2) In § 11 Absatz 4 Satz 3 und § 15 Absatz 3 des Bundeskriminalamtgesetzes vom 7. Juli 1997 (BGBl. I S. 1650), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 17. Juli 2015 (BGBl. I S. 1324) geändert worden ist, wird jeweils das Wort
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Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft - Rechtslexikon
http://www.rechtslexikon.net/d/ermittlungspersonen-der-staatsanwaltschaft/ermittlungspersonen-der-staatsanwaltschaft.htm
Rechtslexikon
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§ 91 StGB Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=91
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. eine Schrift (§ 11 Abs. 3), die nach ihrem Inhalt geeignet ist, als Anleitung zu einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a Abs. 1) zu dienen,
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Kategorie:BKA-Gesetz - Freiheit statt Angst!
http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Kategorie:BKA-Gesetz
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 94 StGB Landesverrat Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=94
(1) Wer ein Staatsgeheimnis 1. einer fremden Macht oder einem ihrer Mittelsmänner mitteilt oder 2. sonst an einen Unbefugten gelangen läßt oder öffentlich bekanntmacht, um die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine