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§ 29 StVO Übermäßige Straßenbenutzung Straßenverkehrs-Ordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StVO&a=29
(1) (aufgehoben) (2) Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, insbesondere Kraftfahrzeugrennen, bedürfen der Erlaubnis. Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den
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§ 21a StVO Sicherheitsgurte, Rollstuhl-Rückhaltesysteme, Rollstuhlnutzer-Rückhaltesysteme, Schutzhelme
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StVO&a=21a
(1) Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein; dies gilt ebenfalls für vorgeschriebene Rollstuhl-Rückhaltesysteme und vorgeschriebene Rollstuhlnutzer-Rückhaltesysteme. Das gilt nicht für 1.
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§ 3 StVO Geschwindigkeit Straßenverkehrs-Ordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=stvo&a=3
(1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen
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Anlage BKatV - Einzelnorm
http://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/anlage.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Judah and the Judeans in the Fourth Century B.C.E. - Google Books
https://books.google.de/books?id=6NsxZRnxE70C
During the past decade, the period from the 7th century B.C.E. and later has been a major focus because it is thought to be the era when much of the Hebrew Bible/Old Testament was formed. As a result, there has also been much interest in the historical…
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§ 42 StVZO Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen und Leergewicht Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
https://www.buzer.de/gesetz/10146/a175919.htm
(1) Die gezogene Anhängelast darf bei 1. Personenkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 2, und Lastkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 3, weder das zulässige Gesamtgewicht, 2. Personenkraftwagen, die gemäß der Definition
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§ 23 FeV Geltungsdauer der Fahrerlaubnis, Beschränkungen und Auflagen Fahrerlaubnis-Verordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=FeV&a=23
(1) Die Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T wird unbefristet erteilt. Die Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE wird längstens für fünf Jahre erteilt. Grundlage für die Bemessung der
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Anlage BKatV - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/anlage.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 35 StVO Sonderrechte Straßenverkehrs-Ordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=stvo&a=35
(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist. (1a) Absatz 1 gilt
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§ 21 StVO Personenbeförderung Straßenverkehrs-Ordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StVO&a=21
(1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für