65 Ergebnisse für: dneug
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§§ 71 bis 76 BDG Bundesdisziplinargesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BDG&a=71-76
§§ 71 bis 76 BDG Bundesdisziplinargesetz
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Änderungen ArbSchG Arbeitsschutzgesetz
http://www.buzer.de/gesetz/954/l.htm
Übersicht der Änderungen an bzw. durch Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit, Synopse der einzelnen
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Anlage VIII BBesG (zu § 61 ) Bundesbesoldungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BBesG&a=Anlage+VIII
Gültig ab 1. März 2019 Anwärtergrundbetrag Besoldungsgruppe des Eingangsamtes, in das der Anwärter nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes unmittelbar eintritt Grundbetrag (Monatsbetrag in Euro) A 2 bis A 4 1.145,56 A 5 bis A 8
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§ 335 StGB Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=stgb&a=335
(1) In besonders schweren Fällen wird 1. eine Tat nach a) § 332 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Abs. 3, und b) § 334 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2, jeweils auch in Verbindung mit Abs. 3, mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn
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§ 12 BBesG Rückforderung von Bezügen Bundesbesoldungsgesetz
https://dejure.org/gesetze/bbesg/12.html
(1) Wird ein Beamter, Richter oder Soldat durch eine gesetzliche Änderung seiner Bezüge einschließlich der Einreihung seines Amtes in die Besoldungsgruppen der Besoldungsordnungen mit rückwirkender Kraft schlechter gestellt, so sind
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Fassungen Anlage IV BBesG Bundesbesoldungsgesetz
http://www.buzer.de/gesetz/1599/al22844.htm
Übersicht der als gesamter Text vorhandenen verschiedenen Fassungen von Anlage IV BBesG Bundesbesoldungsgesetz
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Entgeltrechner TVöD
http://wayback.archive.org/web/20090420203523/http://www.gdp-bpolak.de/news/tarif/entgeldrechnertvoed.php
Gehaltsrechner - Brutto-Nettolohnrechner Was vom Jahresentgelt übrig bleibt, mit welchen Abzügen Sie rechnen müssen: Der Gehaltsrechner zeigt Ihr Nettogehalt und einen Ãberblick über alle Abzüge. ...
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Fassung § 45 SG a.F. bis 12.02.2009 (geändert durch Artikel 10 G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160)
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SG+11.02.2009&a=45
Text § 45 SG a.F. Soldatengesetz in der Fassung vom 12.02.2009 (geändert durch Artikel 10 G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160)
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§ 7 BBG Voraussetzungen des Beamtenverhältnisses Bundesbeamtengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BBG&a=7
(1) In das Beamtenverhältnis darf berufen werden, wer 1. Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit a) eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder b) eines