90 Ergebnisse für: eghgb
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§ 267 HGB Umschreibung der GröÃenklassen - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/HGB/267.html
(1) Kleine Kapitalgesellschaften sind solche, die mindestens zwei der drei nachstehenden Merkmale nicht überschreiten: 1. 6 000 000 Euro...
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§ 267 HGB Umschreibung der GröÃenklassen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/HGB/267.html
(1) Kleine Kapitalgesellschaften sind solche, die mindestens zwei der drei nachstehenden Merkmale nicht überschreiten: 1. 6 000 000 Euro...
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§ 106 HGB - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/hgb/106.html
(1) Die Gesellschaft ist bei dem Gericht, in dessen Bezirke sie ihren Sitz hat, zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. (2) Die Anmeldung hat zu...
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§ 317 HGB Gegenstand und Umfang der Prüfung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/hgb/317.html
(1) 1 In die Prüfung des Jahresabschlusses ist die Buchführung einzubeziehen. 2 Die Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses hat sich darauf...
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§ 290 HGB Pflicht zur Aufstellung - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/HGB/290.html
(1) 1 Die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft (Mutterunternehmen) mit Sitz im Inland haben in den ersten fünf Monaten des Konzerngeschäftsjahrs...
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§ 315a HGB Ergänzende Vorschriften für bestimmte Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf
https://www.buzer.de/s1.htm?g=HGB&a=315a
(1) Mutterunternehmen (§ 290), die einen organisierten Markt im Sinne des § 2 Absatz 7 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes durch von ihnen ausgegebene stimmberechtigte Aktien in Anspruch nehmen, haben im Konzernlagebericht
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§ 514 HGB Bord- und Übernahmekonnossement Handelsgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=hgb&a=514
(1) Das Konnossement ist auszustellen, sobald der Verfrachter das Gut übernommen hat. Durch das Konnossement bestätigt der Verfrachter den Empfang des Gutes und verpflichtet sich, es zum Bestimmungsort zu befördern und dem aus dem
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§ 354a HGB Handelsgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=HGB&a=354a
(1) Ist die Abtretung einer Geldforderung durch Vereinbarung mit dem Schuldner gemäß § 399 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausgeschlossen und ist das Rechtsgeschäft, das diese Forderung begründet hat, für beide Teile ein
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Über den Verband: VdW Rheinland Westfalen
http://www.vdw-rw.de/ueber-den-verband.html
VdW Rheinland Westfalen - Interessenvertretung, Beratung, Prüfung, Wohnungswirtschaft, Stadtumbau, altengerechtes Wohnen
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§ 264a HGB Anwendung auf bestimmte offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften Handelsgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=HGB+29.05.2009&a=264a
(1) Die Vorschriften des Ersten bis Fünften Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts sind auch anzuwenden auf offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften, bei denen nicht wenigstens ein persönlich haftender Gesellschafter 1. eine