5,065 Ergebnisse für: fahrlässig
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Globuli werden als «falsche Heilsversprechen» oder gar «Voodoo» umschrieben, und trotzdem behandelt eine Tessiner Klinik damit Krebs | NZZ
https://www.nzz.ch/schweiz/tessiner-homoeopathieklinik-mit-globuli-gegen-den-krebs-ld.1294800
Es gibt keine Belege, dass Homöopathie wirkt, schon gar nicht bei tödlichen Krankheiten. Dennoch behandelt eine Klinik solche Patienten mit Globuli – ohne dass die Behörden bisher durchgriffen.
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Blocher contra Maissen | NZZ
https://www.nzz.ch/zuerich/stadt-zuerich/blocher-contra-maissen-1.18520799
Die Debatte um die «richtige» Deutung der Schweizer Geschichte ist in vollem Gang. Nun haben der Politiker Christoph Blocher und der Historiker Thomas Maissen erstmals öffentlich die Klingen gekreuzt.
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§ 39 ProdSG Bußgeldvorschriften Produktsicherheitsgesetz
https://dejure.org/gesetze/ProdSG/39.html
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 3 Absatz 3 einen Hinweis nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig gibt, 2. entgegen § 3 Absatz 4 eine Gebrauchsanleitung nicht, nicht
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§ 18 TierSchG Tierschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=TierSchG&a=18
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. einem Wirbeltier, das er hält, betreut oder zu betreuen hat, ohne vernünftigen Grund erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt, 2. (aufgehoben) 3. einer a)
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§ 81 AWV Ordnungswidrigkeiten Verstöße gegen Bestimmungen der Außenwirtschaftsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AWV&a=81
(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 19 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a des Außenwirtschaftsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 7 eine Boykott-Erklärung abgibt, 2. ohne Genehmigung nach § 10 Satz
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§ 28 AEG Ordnungswidrigkeiten Allgemeines Eisenbahngesetz
http://www.buzer.de/gesetz/1752/a25147.htm
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 2c Absatz 3 eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet, 1a. ohne Unternehmensgenehmigung nach § 6 Absatz 1 Satz 1
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§ 25 PassG Ordnungswidrigkeiten Passgesetz
http://www.buzer.de/gesetz/1067/a15575.htm
(1) Ordnungswidrig handelt, wer fahrlässig eine der in § 24 Abs. 1 Nr. 1 bezeichneten Handlungen begeht. (2) Ordnungswidrig handelt auch, wer 1. entgegen § 6 Abs. 2 Satz 1 eine Angabe nicht richtig macht, 2. durch unrichtige Angaben die
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§ 24 StVG Verkehrsordnungswidrigkeit Straßenverkehrsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=stvg&a=24
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer Vorschrift einer auf Grund des § 6 Absatz 1, des § 6e Absatz 1 oder des § 6g Absatz 4 erlassenen Rechtsverordnung oder einer auf Grund einer solchen
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§ 823 BGB Schadensersatzpflicht Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=823
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
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§ 24 StVG Verkehrsordnungswidrigkeit Straßenverkehrsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StVG&a=24
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer Vorschrift einer auf Grund des § 6 Absatz 1, des § 6e Absatz 1 oder des § 6g Absatz 4 erlassenen Rechtsverordnung oder einer auf Grund einer solchen