5,065 Ergebnisse für: fahrlässig

  • Thumbnail
    https://www.nzz.ch/schweiz/tessiner-homoeopathieklinik-mit-globuli-gegen-den-krebs-ld.1294800

    Es gibt keine Belege, dass Homöopathie wirkt, schon gar nicht bei tödlichen Krankheiten. Dennoch behandelt eine Klinik solche Patienten mit Globuli – ohne dass die Behörden bisher durchgriffen.

  • Thumbnail
    https://www.nzz.ch/zuerich/stadt-zuerich/blocher-contra-maissen-1.18520799

    Die Debatte um die «richtige» Deutung der Schweizer Geschichte ist in vollem Gang. Nun haben der Politiker Christoph Blocher und der Historiker Thomas Maissen erstmals öffentlich die Klingen gekreuzt.

  • Thumbnail
    https://dejure.org/gesetze/ProdSG/39.html

    (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 3 Absatz 3 einen Hinweis nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig gibt, 2. entgegen § 3 Absatz 4 eine Gebrauchsanleitung nicht, nicht

  • Thumbnail
    https://www.buzer.de/s1.htm?g=TierSchG&a=18

    (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. einem Wirbeltier, das er hält, betreut oder zu betreuen hat, ohne vernünftigen Grund erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt, 2. (aufgehoben) 3. einer a)

  • Thumbnail
    https://www.buzer.de/s1.htm?g=AWV&a=81

    (1) Ordnungswidrig im Sinne des § 19 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a des Außenwirtschaftsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 7 eine Boykott-Erklärung abgibt, 2. ohne Genehmigung nach § 10 Satz

  • Thumbnail
    http://www.buzer.de/gesetz/1752/a25147.htm

    (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 2c Absatz 3 eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet, 1a. ohne Unternehmensgenehmigung nach § 6 Absatz 1 Satz 1

  • Thumbnail
    http://www.buzer.de/gesetz/1067/a15575.htm

    (1) Ordnungswidrig handelt, wer fahrlässig eine der in § 24 Abs. 1 Nr. 1 bezeichneten Handlungen begeht. (2) Ordnungswidrig handelt auch, wer 1. entgegen § 6 Abs. 2 Satz 1 eine Angabe nicht richtig macht, 2. durch unrichtige Angaben die

  • Thumbnail
    https://www.buzer.de/s1.htm?g=stvg&a=24

    (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer Vorschrift einer auf Grund des § 6 Absatz 1, des § 6e Absatz 1 oder des § 6g Absatz 4 erlassenen Rechtsverordnung oder einer auf Grund einer solchen

  • Thumbnail
    https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=823

    (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

  • Thumbnail
    https://www.buzer.de/s1.htm?g=StVG&a=24

    (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer Vorschrift einer auf Grund des § 6 Absatz 1, des § 6e Absatz 1 oder des § 6g Absatz 4 erlassenen Rechtsverordnung oder einer auf Grund einer solchen



Ähnliche Suchbegriffe