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Informationstechnischen Informationstechnischer Informationstechnische Informationstechnisch58 Ergebnisse für: informationstechnisches
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Artikel 3 ÜbwRÄndG Änderung der Strafprozessordnung Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren
https://www.buzer.de/s1.htm?g=%C3%9CbwR%C3%84ndG&a=3
Die Strafprozessordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. April 1987 (BGBl. I S. 1074, 1319), die zuletzt durch Artikel 11 Absatz 17 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2745) geändert worden ist, wird wie folgt geändert 1. Die
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Ausbildung in Pasewalk - Asklepios Klinik Pasewalk
http://www.asklepios.com/klinik/default.aspx?cid=741&pc=0702
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Beste Betreuung von Patienten durch Telemedizin
http://www.innovations-report.de/html/berichte/medizin_gesundheit/bericht-38552.html
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§ 100a StPO - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__100a.html
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§ 100a StPO - Einzelnorm
http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__100a.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Streit über Staatstrojaner - Bayern ignoriert Urteil zur Schnüffelsoftware - Digital - Süddeutsche.de
http://www.sueddeutsche.de/digital/streit-um-einsatz-des-staatstrojaners-bayern-ignoriert-urteil-zur-schnueffelsoftware-1.115908
Der Einsatz des Staatstrojaners sorgt für heftigen Streit. Bayerns Regierung hält ihn für legal - obwohl das Spähprogramm verfassungsrechtlich problematisch ist. Innenminister Herrmann und Justizministerin Merk argumentieren mit einer Gerichtsentscheidung,…
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Streit über Staatstrojaner - Bayern ignoriert Urteil zur Schnüffelsoftware - Digital - Süddeutsche.de
http://www.sueddeutsche.de/digital/streit-um-einsatz-des-staatstrojaners-bayern-ignoriert-urteil-zur-schnueffelsoftware-1.1159085
Der Einsatz des Staatstrojaners sorgt für heftigen Streit. Bayerns Regierung hält ihn für legal - obwohl das Spähprogramm verfassungsrechtlich problematisch ist. Innenminister Herrmann und Justizministerin Merk argumentieren mit einer Gerichtsentscheidung,…
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§ 100a StPO Telekommunikationsüberwachung Strafprozeßordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StPO&a=100a
(1) Auch ohne Wissen der Betroffenen darf die Telekommunikation überwacht und aufgezeichnet werden, wenn 1. bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass jemand als Täter oder Teilnehmer eine in Absatz 2 bezeichnete schwere Straftat
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abgeordnetenwatch.de | Profil von Gerda Hasselfeldt, CSU - Bundestag 2013-2017
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/gerda-hasselfeldt
Gerda Hasselfeldt, CSU, Wahlkreis 216: Fürstenfeldbruck, Bundestag 2013-2017, 69 Antworten auf 72 Fragen auf abgeordnetenwatch.de