90 Ergebnisse für: kifög
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§ 183a StGB Erregung öffentlichen Ärgernisses Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=183a
Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.
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§§ 16 bis 21 SGB VIII Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BVIII&a=16-21
§§ 16 bis 21 SGB VIII Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe
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Frühkindliche Bildung - Mecklenburg-Vorpommern: Das Regierungsportal
https://web.archive.org/web/20080428090045/http://www.regierung-mv.de/cms2/Regierungsportal_prod/Regierungsportal/de/bm/Themen/F
Die Regierung des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern stellt sich vor.
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Gesetze des Bundes und der Länder - Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe
https://www.jugendhilfeportal.de/recht/gesetze-des-bundes-und-der-laender/
Gesetze des Bundes und der Länder - Informations-, Kooperations- und Kommunikationsplattform für Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe.
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§ 180a StGB Ausbeutung von Prostituierten Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=180a
(1) Wer gewerbsmäßig einen Betrieb unterhält oder leitet, in dem Personen der Prostitution nachgehen und in dem diese in persönlicher oder wirtschaftlicher Abhängigkeit gehalten werden, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren
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Fassungen § 1 FAG Finanzausgleichsgesetz
http://www.buzer.de/gesetz/1608/al22995.htm
Übersicht der als gesamter Text vorhandenen verschiedenen Fassungen von § 1 FAG Finanzausgleichsgesetz Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern
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Frühkindliche Bildung - Mecklenburg-Vorpommern: Das Regierungsportal
https://web.archive.org/web/20080428090045/http://www.regierung-mv.de/cms2/Regierungsportal_prod/Regierungsportal/de/bm/Themen/Fruehkindliche_Bildung/index.jsp
Die Regierung des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern stellt sich vor.
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§ 183 StGB Exhibitionistische Handlungen Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=183
(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die
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§ 184f StGB Ausübung der verbotenen Prostitution Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=184f
Wer einem durch Rechtsverordnung erlassenen Verbot, der Prostitution an bestimmten Orten überhaupt oder zu bestimmten Tageszeiten nachzugehen, beharrlich zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu
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§ 8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BVIII&a=8a
(1) Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte einzuschätzen. Soweit der wirksame Schutz