65 Ergebnisse für: kostrmog
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§ 31 KostO Festsetzung des Geschäftswerts Kostenordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=kosto&a=31
(1) Das Gericht setzt den Geschäftswert durch Beschluß gebührenfrei fest, wenn ein Zahlungspflichtiger oder die Staatskasse dies beantragt oder es sonst angemessen erscheint. Die Festsetzung kann von dem Gericht, das sie getroffen hat,
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Fassung § 13 RVG a.F. bis 01.08.2013 (geändert durch Artikel 8 G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2586)
https://www.buzer.de/s1.htm?g=rvg+31.7.2013&a=13
Text § 13 RVG a.F. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz in der Fassung vom 01.08.2013 (geändert durch Artikel 8 G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2586)
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§ 124 ZPO Aufhebung der Bewilligung Zivilprozessordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZPO&a=124
(1) Das Gericht soll die Bewilligung der Prozesskostenhilfe aufheben, wenn 1. die Partei durch unrichtige Darstellung des Streitverhältnisses die für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe maßgebenden Voraussetzungen vorgetäuscht hat;
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Artikel 3 SeeArbGEG Änderungen sonstiger arbeitsrechtlicher Vorschriften Gesetz zur Umsetzung des
http://www.buzer.de/s1.htm?g=2013+I+868&a=3
(1) In § 101 Absatz 2 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 1979 (BGBl. I S. 853, 1036), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 21. Juli 2012 (BGBl. I S. 1577) geändert worden ist, wird vor dem
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Artikel 3 SeeArbGEG Änderungen sonstiger arbeitsrechtlicher Vorschriften Gesetz zur Umsetzung des
//www.buzer.de/s1.htm?g=2013+I+868&a=3
(1) In § 101 Absatz 2 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 1979 (BGBl. I S. 853, 1036), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 21. Juli 2012 (BGBl. I S. 1577) geändert worden ist, wird vor dem
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§ 1 GKG Geltungsbereich Gerichtskostengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GKG&a=1
(1) Für Verfahren vor den ordentlichen Gerichten 1. nach der Zivilprozessordnung, einschließlich des Mahnverfahrens nach § 113 Abs. 2 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen
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§ 10 RDG Rechtsdienstleistungen aufgrund besonderer Sachkunde Rechtsdienstleistungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=RDG&a=10
(1) Natürliche und juristische Personen sowie Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit, die bei der zuständigen Behörde registriert sind (registrierte Personen), dürfen aufgrund besonderer Sachkunde Rechtsdienstleistungen in
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§§ 39a, 39b WpÜG Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Wp%C3%9CG&a=39a,39b
§§ 39a, 39b WpÜG Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz
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§ 151 FamFG Kindschaftssachen Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der
https://www.buzer.de/s1.htm?g=famfg&a=151
Kindschaftssachen sind die dem Familiengericht zugewiesenen Verfahren, die 1. die elterliche Sorge, 2. das Umgangsrecht und das Recht auf Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes, 3. die Kindesherausgabe, 4. die Vormundschaft,
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