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Modernisierungsgesetzes105 Ergebnisse für: modernisierungsgesetz
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§ 71 SGB V Beitragssatzstabilität Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche Krankenversicherung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BV&a=71
(1) Die Vertragspartner auf Seiten der Krankenkassen und der Leistungserbringer haben die Vereinbarungen über die Vergütungen nach diesem Buch so zu gestalten, dass Beitragserhöhungen ausgeschlossen werden, es sei denn, die notwendige
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§ 4 KVLG 1989 Befreiung von der Versicherungspflicht Zweites Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KVLG%2B1989&a=4
(1) Auf Antrag wird von der Versicherungspflicht nach § 2 befreit, wer versicherungspflichtig wird 1. durch seine Tätigkeit als landwirtschaftlicher Unternehmer, wenn der Wirtschaftswert (§ 40 Abs. 1 und 3) seines landwirtschaftlichen
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Verbandshistorie - BAH
https://www.bah-bonn.de/de/der-verband/verbandshistorie/
Hier gibt es Informationen zur Geschichte des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller e. V. (BAH).
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§ 24 SGB V Medizinische Vorsorge für Mütter und Väter Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V)
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BV&a=24
(1) Versicherte haben unter den in § 23 Abs. 1 genannten Voraussetzungen Anspruch auf aus medizinischen Gründen erforderliche Vorsorgeleistungen in einer Einrichtung des Müttergenesungswerks oder einer gleichartigen Einrichtung; die
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Stichtag 1.1.2015: Wie geht es weiter mit der Elektronischen Gesundheitskarte? | Digitalcourage
https://digitalcourage.de/blog/2014/stichtag-112015-wie-geht-es-weiter-mit-der-elektronischen-gesundheitskarte
Keine Beschreibung vorhanden.
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umwelt-online-Demo: Gesetz zur Anpassung der Finanzierung von Zahnersatz (1)
http://www.umwelt-online.de/recht/arbeitss/uvv/z04i.htm
Keine Beschreibung vorhanden.
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Verbandshistorie - BAH
https://www.bah-bonn.de/der-verband/verbandshistorie/
Hier gibt es Informationen zur Geschichte des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller e. V. (BAH).
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BVerwG, Urteil vom 18. 10. 2012 – 3 C 25.11
https://lexetius.com/2012,6844
Volltext von BVerwG, Urteil vom 18. 10. 2012 – 3 C 25.11
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§ 78 SGB V Aufsicht, Haushalts- und Rechnungswesen, Vermögen, Statistiken Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB_V&a=78
(1) Die Aufsicht über die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen führt das Bundesministerium für Gesundheit, die Aufsicht über die Kassenärztlichen Vereinigungen führen die für die Sozialversicherung zuständigen
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§ 613a BGB Rechte und Pflichten bei Betriebsübergang Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=613a
(1) Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Sind diese Rechte und