702 Ergebnisse für: muschg
-
§ 5 MuSchG Verbot der Nachtarbeit Mutterschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=MuSchG&a=5
(1) Der Arbeitgeber darf eine schwangere oder stillende Frau nicht zwischen 20 Uhr und 6 Uhr beschäftigen. Er darf sie bis 22 Uhr beschäftigen, wenn die Voraussetzungen des § 28 erfüllt sind. (2) Die Ausbildungsstelle darf eine
-
§ 20 MuSchG Zuschuss zum Mutterschaftsgeld Mutterschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=MuSchG&a=20
(1) Eine Frau erhält während ihres bestehenden Beschäftigungsverhältnisses für die Zeit der Schutzfristen vor und nach der Entbindung sowie für den Entbindungstag von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.
-
§ 18 MuSchG Mutterschutzlohn Mutterschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=MuSchG&a=18
Eine Frau, die wegen eines Beschäftigungsverbots außerhalb der Schutzfristen vor oder nach der Entbindung teilweise oder gar nicht beschäftigt werden darf, erhält von ihrem Arbeitgeber Mutterschutzlohn. Als Mutterschutzlohn wird das
-
§ 7 MuSchG Freistellung für Untersuchungen und zum Stillen Mutterschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=MuSchG&a=7
(1) Der Arbeitgeber hat eine Frau für die Zeit freizustellen, die zur Durchführung der Untersuchungen im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind. Entsprechendes gilt
-
§ 19 MuSchG Mutterschaftsgeld Mutterschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=MuSchG&a=19
(1) Eine Frau, die Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist, erhält für die Zeit der Schutzfristen vor und nach der Entbindung sowie für den Entbindungstag Mutterschaftsgeld nach den Vorschriften des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
-
§ 17 MuSchG Kündigungsverbot Mutterschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=MuSchG&a=17
(1) Die Kündigung gegenüber einer Frau ist unzulässig 1. während ihrer Schwangerschaft, 2. bis zum Ablauf von vier Monaten nach einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche und 3. bis zum Ende ihrer Schutzfrist nach
-
§ 23 MuSchG Entgelt bei Freistellung für Untersuchungen und zum Stillen Mutterschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=MuSchG&a=23
(1) Durch die Gewährung der Freistellung nach § 7 darf bei der schwangeren oder stillenden Frau kein Entgeltausfall eintreten. Freistellungszeiten sind weder vor- noch nachzuarbeiten. Sie werden nicht auf Ruhepausen angerechnet, die im
-
Adolf Muschg ausgezeichnet | NZZ
http://www.nzz.ch/aktuell/startseite/adolf-muschg-erhaelt-schweizer-grand-prix-literatur-1.18487036
Adolf Muschg hat am Donnerstag in der Nationalbibliothek den Grand Prix Literatur, die höchste Literaturauszeichnung der Schweiz, erhalten. Bundesrat Alain Berset lobte Muschgs kritische Haltung gegenüber der Schweiz – und sich selbst.
-
§ 18 MuSchG Auslage des Gesetzes Mutterschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=MuSchG%2B2002&a=18
(1) In Betrieben und Verwaltungen, in denen regelmäßig mehr als drei Frauen beschäftigt werden, ist ein Abdruck dieses Gesetzes an geeigneter Stelle zur Einsicht auszulegen oder auszuhängen. (2) Wer Heimarbeit ausgibt oder abnimmt,
-
§ 9 MuSchG Kündigungsverbot Mutterschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=MuSchG%2B2002&a=9
(1) Die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft, bis zum Ablauf von vier Monaten nach einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist