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Beurkundungsgesetz und Dienstordnung für Notarinnen und Notare: Kommentar - Christian Armbrüster, Diether Huhn, Nicola Preuß, Thomas Renner, Hans-Joachim von Schuckmann - Google Books
https://books.google.de/books?id=fS8sUK7PSJUC&pg=PA790&dq=Rangbescheinigung&hl=de&sa=X&redir_esc=y#v=onepage&q=Rangbescheinigung
Die nunmehr unter dem Namen der neuen Autoren Christian Armbrüster, Nicola Preuß und Thomas Renner erscheinende 5. Auflage des von Diether Huhn und Hans-Joachim von Schuckmann begründeten Kommentars zum Beurkundungsgesetz berücksichtigt: die…
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Beurkundungsgesetz und Dienstordnung für Notarinnen und Notare: Kommentar - Christian Armbrüster, Diether Huhn, Nicola Preuß, Thomas Renner, Hans-Joachim von Schuckmann - Google Books
http://books.google.de/books?id=fS8sUK7PSJUC&pg=PA373&lpg=PA373&dq=vorkaufsrecht+nicht+eintragungsf%C3%A4hig&source=bl&ots=WkUNM
Die nunmehr unter dem Namen der neuen Autoren Christian Armbrüster, Nicola Preuß und Thomas Renner erscheinende 5. Auflage des von Diether Huhn und Hans-Joachim von Schuckmann begründeten Kommentars zum Beurkundungsgesetz berücksichtigt: die…
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§ 95a BNotO Bundesnotarordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BNotO&a=95a
(1) Sind seit einem Dienstvergehen, das nicht eine zeitlich befristete oder dauernde Entfernung aus dem Amt oder eine Entfernung vom bisherigen Amtssitz rechtfertigt, mehr als fünf Jahre verstrichen, ist eine Verfolgung nicht mehr zulässig.
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Prüfungsamt für die notarielle Fachprüfung
http://www.pruefungsamt-bnotk.de/
Willkommen auf der Seite des Prüfungsamtes für die notarielle Fachprüfung bei der Bundesnotarkammer
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Prüfungsamt für die notarielle Fachprüfung
http://www.pruefungsamt-bnotk.de/index.php
Willkommen auf der Seite des Prüfungsamtes für die notarielle Fachprüfung bei der Bundesnotarkammer
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§ 41d KostO Verwendung von Musterprotokollen Kostenordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=kosto&a=41d
Die in § 39 Abs. 5, § 41a Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 4 Nr. 1, auch in Verbindung mit § 41c Abs. 1, bestimmten Mindestwerte gelten nicht für die Gründung einer Gesellschaft gemäß § 2 Abs. 1a des Gesetzes betreffend die
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§ 50 BNotO Bundesnotarordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BNotO&a=50
(1) Der Notar ist seines Amtes zu entheben, 1. wenn die Voraussetzungen des § 5 wegfallen oder sich nach der Bestellung herausstellt, daß diese Voraussetzungen zu Unrecht als vorhanden angenommen wurden; 2. wenn eine der Voraussetzungen
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§ 797 ZPO - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__797.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 125 FamFG Verfahrensfähigkeit Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten
https://www.buzer.de/s1.htm?g=famfg&a=125
(1) In Ehesachen ist ein in der Geschäftsfähigkeit beschränkter Ehegatte verfahrensfähig. (2) Für einen geschäftsunfähigen Ehegatten wird das Verfahren durch den gesetzlichen Vertreter geführt. Der gesetzliche
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Notariatsreform - Notariatsreform
http://www.notariatsreform.de/pb/,Lde/Startseite/Notariatsreform
Keine Beschreibung vorhanden.