60 Ergebnisse für: pstv
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Personenstandsrecht - Rundschreiben - Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (BGBl. I S. 2787)
https://www.personenstandsrecht.de/SharedDocs/kurzmeldungen/Webs/PERS/DE/rundschreiben/2017/0717_2.html
Anwendungshinweise zur Umsetzung; aktualisierte Fassung
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§ 16 PStG Fortführung Personenstandsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=PStG&a=16
(1) Zum Eheeintrag werden Folgebeurkundungen aufgenommen über 1. den Tod des erstverstorbenen Ehegatten, 2. die Todeserklärung oder die gerichtliche Feststellung der Todeszeit eines Ehegatten und die Aufhebung solcher Beschlüsse sowie die
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Änderungen AsylVfBeschlG Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
http://www.buzer.de/gesetz/11736/l.htm
Übersicht der Änderungen an bzw. durch Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz, Synopse der einzelnen Fassungen
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OLG Nürnberg, Beschluss vom 08.08.2012 - 11 W 1282/12 - openJur
http://openjur.de/u/597393.html
I. Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Amtsgerichts Regensburg vom 29. März 2012 abgeändert. II. Die Stadt C. - Standesamt - wird angewiesen, den Eintrag im Geburtenbuch ...
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Eheschließung | Bad Homburg v. d. Höhe
http://www.bad-homburg.de/vv/produkte/Fachbereich_31/eheschliessung_8966480.php
Bevor Sie heiraten können, müssen Sie die Eheschließung anmelden, früher wurde dies auch "Aufgebot bestellen" genannt. Der Ort, an dem die Eheschließung angemeldet wird, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem die Ehe geschlossen werden soll. Die
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§ 25 SchKG Beratung zur vertraulichen Geburt Schwangerschaftskonfliktgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SchKG&a=25
(1) Eine nach § 2 Absatz 4 beratene Schwangere, die ihre Identität nicht preisgeben möchte, ist darüber zu informieren, dass eine vertrauliche Geburt möglich ist. Vertrauliche Geburt ist eine Entbindung, bei der die Schwangere
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Namenserklärungen / Namensänderungen für Kinder | Landeshauptstadt Potsdam
http://vv.potsdam.de/vv/produkte/173010100000011500.php
Die Namenserklärung kann bei jedem deutschen Standesamt abgegeben werden. Wirksam wird die Namensänderung mit der Entgegennahme des deutschen Geburtsstandesamtes. Nachdem der Geburtsregistereintrag verändert wurde, wird von dort auch eine Bescheinigung…
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BestV: Verordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes (Bestattungsverordnung – BestV) Vom 1. März 2001 (GVBl. S. 92, ber. S. 190) BayRS 2127-1-1-G (§§ 1–36) - Bürgerservice
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBestV/true
Keine Beschreibung vorhanden.
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