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Rechtsverordnungen4,785 Ergebnisse für: rechtsverordnung
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§ 9 HwO Handwerksordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=HwO&a=9
(1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Durchführung von Richtlinien der Europäischen Union über die Anerkennung von Berufsqualifikationen im
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§ 6 MediationsG Verordnungsermächtigung Mediationsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=MediationsG&a=6
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates nähere Bestimmungen über die Ausbildung zum zertifizierten Mediator und über die Fortbildung des
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§ 110a OWiG Elektronische Aktenführung; Verordnungsermächtigungen Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
https://www.buzer.de/s1.htm?g=OWiG&a=110a
(1) Die Akten können elektronisch geführt werden. Die Bundesregierung und die Landesregierungen bestimmen jeweils für ihren Bereich durch Rechtsverordnung den Zeitpunkt, von dem an die Akten elektronisch geführt werden. Sie können
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§ 64 EEG Verordnungsermächtigung zu Systemdienstleistungen Erneuerbare-Energien-Gesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=eeg_2009&a=64
Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die Anforderungen nach § 6 Absatz 5 und § 66 Absatz 1 Nummer 8 an Windenergieanlagen zur Verbesserung der Netzintegration und zur Befeuerung
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Festgesetzte Bebauungspläne XIV-47c und XIV-47c-1 - Berlin.de
https://www.berlin.de/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/stadtplanung/bebauungsplaene/bebauungsplan-festgesetzt/artikel.320421.php
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§ 298a ZPO Elektronische Akte; Verordnungsermächtigung Zivilprozessordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZPO&a=298a
(1) Die Prozessakten können elektronisch geführt werden. Die Bundesregierung und die Landesregierungen bestimmen für ihren Bereich durch Rechtsverordnung den Zeitpunkt, von dem an elektronische Akten geführt werden sowie die
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§ 100 WpHG Verbotene Finanztermingeschäfte Wertpapierhandelsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WpHG&a=100
(1) Unbeschadet der Befugnisse der Bundesanstalt nach § 15 kann das Bundesministerium der Finanzen durch Rechtsverordnung Finanztermingeschäfte verbieten oder beschränken, soweit dies zum Schutz der Anleger erforderlich ist. (2) Ein
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§ 42 BImSchG Entschädigung für SchallschutzmaÃnahmen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BiMSchG/42.html
(1) 1 Werden im Falle des § 41 die in der Rechtsverordnung nach § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 festgelegten Immissionsgrenzwerte überschritten, hat der Eigentümer...
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§ 2 ÖkoKennzG Ermächtigungen Öko-Kennzeichengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=%C3%96koKennzG&a=2
(1) Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Einzelheiten der Verwendung des Öko-Kennzeichens zu regeln, soweit dies erforderlich ist, um eine
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§§ 10 bis 13 AEntG Arbeitnehmer-Entsendegesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AEntG&a=10-13
§§ 10 bis 13 AEntG Arbeitnehmer-Entsendegesetz