70 Ergebnisse für: schiffsbauwerke
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§ 816 BGB Verfügung eines Nichtberechtigten - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/816.html
(1) 1 Trifft ein Nichtberechtigter über einen Gegenstand eine Verfügung, die dem Berechtigten gegenüber wirksam ist, so ist er dem Berechtigten zur...
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§ 892 BGB Ãffentlicher Glaube des Grundbuchs - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/892.html
(1) 1 Zugunsten desjenigen, welcher ein Recht an einem Grundstück oder ein Recht an einem solchen Recht durch Rechtsgeschäft erwirbt, gilt der Inhalt des...
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§ 1793 BGB Aufgaben des Vormunds, Haftung des Mündels - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/1793.html
(1) 1 Der Vormund hat das Recht und die Pflicht, für die Person und das Vermögen des Mündels zu sorgen, insbesondere den Mündel zu vertreten. 2 § 1626 Abs....
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§ 1836 BGB Vergütung des Vormunds - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/1836.html
(1) 1 Die Vormundschaft wird unentgeltlich geführt. 2 Sie wird ausnahmsweise entgeltlich geführt, wenn das Gericht bei der Bestellung des Vormunds...
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Erbrecht - BGB Buch 5 Bürgerliches Gesetzbuch
http://www.buergerliches-gesetzbuch.info/_buch/bgb_erbrecht.htm
Erbrecht im BGB. Gesetzliche Regelungen zu Erbe Testament Erbschaft gesetzliche Erbfolge Pflichtteil Annahme Ausschlagung Erbschaft Rechtsanwalt Erbrecht.
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§ 1953 BGB Wirkung der Ausschlagung
http://www.buergerliches-gesetzbuch.info/bgb/1953.html
§ 1953 BGB Wirkung der Ausschlagung
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§§ 111a bis 111d StPO Strafprozeßordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StPO&a=111a-111d
§§ 111a bis 111d StPO Strafprozeßordnung
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§ 885 ZPO Herausgabe von Grundstücken oder Schiffen Zivilprozessordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZPO&a=885
(1) Hat der Schuldner eine unbewegliche Sache oder ein eingetragenes Schiff oder Schiffsbauwerk herauszugeben, zu überlassen oder zu räumen, so hat der Gerichtsvollzieher den Schuldner aus dem Besitz zu setzen und den Gläubiger in den
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§ 1835 BGB Aufwendungsersatz - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1835.html
(1) 1 Macht der Vormund zum Zwecke der Führung der Vormundschaft Aufwendungen, so kann er nach den für den Auftrag geltenden Vorschriften der §§ 669 , 670...
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§ 1822 BGB Genehmigung für sonstige Geschäfte - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/1822.html
Der Vormund bedarf der Genehmigung des Familiengerichts: 1. zu einem Rechtsgeschäft, durch das der Mündel zu einer Verfügung über sein Vermögen im Ganzen...