74 Ergebnisse für: schiffsbauwerken
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§ 241 AO - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__241.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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GKG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/gkg_2004/index.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 91 InsO Ausschluà sonstigen Rechtserwerbs - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/InsO/91.html
(1) Rechte an den Gegenständen der Insolvenzmasse können nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht wirksam erworben werden, auch wenn keine Verfügung...
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§ 932 BGB Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=932
(1) Durch eine nach § 929 erfolgte Veräußerung wird der Erwerber auch dann Eigentümer, wenn die Sache nicht dem Veräußerer gehört, es sei denn, dass er zu der Zeit, zu der er nach diesen Vorschriften das Eigentum
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§ 935 BGB Kein gutgläubiger Erwerb von abhanden gekommenen Sachen Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=935
(1) Der Erwerb des Eigentums auf Grund der §§ 932 bis 934 tritt nicht ein, wenn die Sache dem Eigentümer gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen war. Das Gleiche gilt, falls der Eigentümer nur mittelbarer
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§§ 232 bis 240 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=232-240
§§ 232 bis 240 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
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Transparenzportal Bremen - Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch vom 18. Juli 1899
http://transparenz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen2014_tp.c.65438.de&asl=bremen203_tpgesetz.c.55340.de&template=20_gp_if
Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch vom 18. Juli 1899.
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Transparenzportal Bremen - Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch vom 18. Juli 1899
http://transparenz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen2014_tp.c.65438.de&asl=bremen203_tpgesetz.c.55340.de&template=20_gp_ifg_meta_detail_d
Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch vom 18. Juli 1899.
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§ 81 InsO Verfügungen des Schuldners - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/InsO/81.html
(1) 1 Hat der Schuldner nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über einen Gegenstand der Insolvenzmasse verfügt, so ist diese Verfügung unwirksam. 2...
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