44 Ergebnisse für: stranpg
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§ 39e EStG Verfahren zur Bildung und Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale Einkommensteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EStG&a=39e
(1) Das Bundeszentralamt für Steuern bildet für jeden Arbeitnehmer grundsätzlich automatisiert die Steuerklasse und für die bei den Steuerklassen I bis IV zu berücksichtigenden Kinder die Zahl der Kinderfreibeträge nach
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§ 261 StGB Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=261
(1) Wer einen Gegenstand, der aus einer in Satz 2 genannten rechtswidrigen Tat herrührt, verbirgt, dessen Herkunft verschleiert oder die Ermittlung der Herkunft, das Auffinden, die Einziehung oder die Sicherstellung eines solchen Gegenstandes
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Zitierungen von Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) Grundsicherung für Arbeitsuchende
http://www.buzer.de/gesetz/2602/v0.htm
Zitierungen von SGB II Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) Grundsicherung für Arbeitsuchende
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§ 32d EStG Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen Einkommensteuergesetz
http://www.buzer.de/s1.htm?a=32d&g=EStG
(1) Die Einkommensteuer für Einkünfte aus Kapitalvermögen, die nicht unter § 20 Abs. 8 fallen, beträgt 25 Prozent. Die Steuer nach Satz 1 vermindert sich um die nach Maßgabe des Absatzes 5 anrechenbaren ausländischen
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§ 32d EStG Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen Einkommensteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=estg&a=32d
(1) Die Einkommensteuer für Einkünfte aus Kapitalvermögen, die nicht unter § 20 Abs. 8 fallen, beträgt 25 Prozent. Die Steuer nach Satz 1 vermindert sich um die nach Maßgabe des Absatzes 5 anrechenbaren ausländischen
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§ 53c VAG Kapitalausstattung Versicherungsaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag+1992&a=53c
(1) Versicherungsunternehmen sind verpflichtet, zur Sicherstellung der dauernden Erfüllbarkeit der Verträge stets über freie unbelastete Eigenmittel mindestens in Höhe der geforderten Solvabilitätsspanne zu verfügen, die sich
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Fassung § 10 EStG a.F. bis 01.01.2015 (geändert durch Artikel 5 G. v. 22.12.2014 BGBl. I S. 2417)
http://www.buzer.de/gesetz/4499/al46488-0.htm
Text § 10 EStG a.F. in der Fassung vom 01.01.2015 (geändert durch Artikel 5 G. v. 22.12.2014 BGBl. I S. 2417)
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Fassung § 4 UStG a.F. bis 01.01.2015 (geändert durch Artikel 9 G. v. 22.12.2014 BGBl. I S. 2417)
https://www.buzer.de/s1.htm?g=UStG+01.01.2015&a=4
Text § 4 UStG a.F. in der Fassung vom 01.01.2015 (geändert durch Artikel 9 G. v. 22.12.2014 BGBl. I S. 2417)
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§ 1 AStG Berichtigung von Einkünften Außensteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AStG&a=1
(1) Werden Einkünfte eines Steuerpflichtigen aus einer Geschäftsbeziehung zum Ausland mit einer ihm nahe stehenden Person dadurch gemindert, dass er seiner Einkünfteermittlung andere Bedingungen, insbesondere Preise (Verrechnungspreise),
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§ 2 EStG Umfang der Besteuerung, Begriffsbestimmungen Einkommensteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EStG&a=2
(1) Der Einkommensteuer unterliegen 1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, 2. Einkünfte aus Gewerbebetrieb, 3. Einkünfte aus selbständiger Arbeit, 4. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, 5. Einkünfte aus