153 Ergebnisse für: uklag
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LG Berlin, Urteil vom 06.03.2012 - 16 O 551/10 - openJur
http://openjur.de/u/269310.html
I. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs ...
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OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.11.2009 - I-6 U 17/09 - openJur
https://openjur.de/u/143150.html
Die Berufung der Beklagten gegen das am 14. Januar 2009 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Da ...
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BfJ - Startseite
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Home/homepage_node.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 491 BGB Verbraucherdarlehensvertrag - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/491.html
(1) 1 Die Vorschriften dieses Kapitels gelten für Verbraucherdarlehensverträge, soweit nichts anderes bestimmt ist. 2 Verbraucherdarlehensverträge sind...
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Änderungen VergRModG Vergaberechtsmodernisierungsgesetz
http://www.buzer.de/gesetz/11928/l.htm
Übersicht der Änderungen an bzw. durch Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts, Synopse der einzelnen Fassungen
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Monatsbericht des BMF Oktober 2017 - Zweite Zahlungsdiensterichtlinie – Novelle des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes
https://www.bundesfinanzministerium.de/Monatsberichte/2017/10/Inhalte/Kapitel-3-Analysen/3-3-Umsetzung-Zahlungsdienstrichtlinie.html
Das Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie tritt im Wesentlichen zum 13. Januar 2018 in Kraft. Es fasst das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz neu und passt die zivilrechtlichen Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch an.
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http://www.bundeszentralregister.de/bzr/faq.html#FAQ6
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Monatsbericht des BMF Oktober 2017 - Zweite Zahlungsdiensterichtlinie – Novelle des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes
https://www.bundesfinanzministerium.de/Monatsberichte/2017/10/Inhalte/Kapitel-3-Analysen/3-3-Umsetzung-Zahlungsdienstrichtlinie.
Das Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie tritt im Wesentlichen zum 13. Januar 2018 in Kraft. Es fasst das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz neu und passt die zivilrechtlichen Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch an.