147 Ergebnisse für: unterbringungssachen
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§ 104 FamFG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/famfg/__104.html
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Amtsgericht Lörrach - Gebäude
http://www.amtsgericht-loerrach.de/pb/,Lde/Startseite/Das+Amtsgericht/Gebaeude
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§ 329 FamFG Dauer und Verlängerung der Unterbringung Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in
https://www.buzer.de/s1.htm?g=FamFG&a=329
(1) Die Unterbringung endet spätestens mit Ablauf eines Jahres, bei offensichtlich langer Unterbringungsbedürftigkeit spätestens mit Ablauf von zwei Jahren, wenn sie nicht vorher verlängert wird. Die Genehmigung einer Einwilligung in
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§ 331 FamFG Einstweilige Anordnung Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der
https://www.buzer.de/s1.htm?g=FamFG&a=331
Das Gericht kann durch einstweilige Anordnung eine vorläufige Unterbringungsmaßnahme anordnen oder genehmigen, wenn 1. dringende Gründe für die Annahme bestehen, dass die Voraussetzungen für die Genehmigung oder Anordnung einer
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FamFG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/famfg/index.html
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§ 330 FamFG Aufhebung der Unterbringung Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten
https://www.buzer.de/s1.htm?g=FamFG&a=330
Die Genehmigung oder Anordnung der Unterbringungsmaßnahme ist aufzuheben, wenn ihre Voraussetzungen wegfallen. Vor der Aufhebung einer Unterbringungsmaßnahme nach § 312 Nummer 4 soll das Gericht die zuständige Behörde
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§ 317 FamFG Verfahrenspfleger Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der
https://www.buzer.de/s1.htm?g=FamFG&a=317
(1) Das Gericht hat dem Betroffenen einen Verfahrenspfleger zu bestellen, wenn dies zur Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen erforderlich ist. Die Bestellung ist insbesondere erforderlich, wenn von einer Anhörung des Betroffenen abgesehen
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§ 26 GNotKG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/gnotkg/__26.html
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Amtsgericht Besigheim - Startseite
http://www.agbesigheim.de/servlet/PB/menu/1170123/index.html?ROOT=1170111
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§ 317 FamFG Verfahrenspfleger Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der
https://www.buzer.de/s1.htm?g=famfg&a=317
(1) Das Gericht hat dem Betroffenen einen Verfahrenspfleger zu bestellen, wenn dies zur Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen erforderlich ist. Die Bestellung ist insbesondere erforderlich, wenn von einer Anhörung des Betroffenen abgesehen