75 Ergebnisse für: urlaubsjahr
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Kollros, Louis
http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D43123.php
Das Historische Lexikon der Schweiz (HLS) ist ein wissenschaftliches Nachschlagewerk, das die Schweizer Geschichte von der Urgeschichte bis zur Gegenwart in allgemein verständlicher Form darlegt. Es ist das weltweit einzige wissenschaftliche Lexikon, das…
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BAG, 08.03.1984 - 6 AZR 442/83 - Urlaubsabgeltungsanspruch für Arbeitstage ; Tarifliche Regelung der gesetzlichen Urlaubsabgeltungsanspruch eines Arbeitnehmers; Verlust des Anspruches auf Erholungsurlaub auf Grund längerer Erkrankungen im Urlaubsjahr; Lohnanspruch trotz Nichtleistung der Arbeit während der Urlaubszeit ; Ausschluss eines Urlaubsanspruchs wegen Rechtsmissbrauchs ; Wechselwirkung von geleisteter Arbeit und Urlaubsverlangen
https://www.jurion.de/Urteile/BAG/1984-03-08/6-AZR-442_83
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 13 BUrlG Unabdingbarkeit Bundesurlaubsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BUrlG&a=13
(1) Von den vorstehenden Vorschriften mit Ausnahme der §§ 1, 2 und 3 Abs. 1 kann in Tarifverträgen abgewichen werden. Die abweichenden Bestimmungen haben zwischen nichttarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern Geltung, wenn zwischen
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Bundesarbeitsgericht
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2012&nr=15974&pos=3&anz=46&titel=Befristung_des_Urlaubsabgeltungsanspruchs_-_Aufgabe_der_Surrogatstheorie
Höchste Instanz des Arbeitsrechts Bundesarbeitsgericht
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§ 287 BGB Verantwortlichkeit während des Verzugs - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/287.html
1 Der Schuldner hat während des Verzugs jede Fahrlässigkeit zu vertreten. 2 Er haftet wegen der Leistung auch für Zufall, es sei denn, dass der Schaden auch...
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Bundesarbeitsgericht
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2012&nr=15974&pos=3&anz=46&tite
Höchste Instanz des Arbeitsrechts Bundesarbeitsgericht
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Urlaub • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/urlaub.html
Lexikon Online ᐅUrlaub: Bezahlte Freistellung zur Wiederherstellung und zum Erhalt der Arbeitskraft. Gesetzlich geregelt ist dies im Bundesurlaubsgesetz.
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Artikel 2 7. BesÄndG Änderung der Erholungsurlaubsverordnung Siebtes Besoldungsänderungsgesetz
http://www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+2163&a=2
Die Erholungsurlaubsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. November 2004 (BGBl. I S. 2831), die zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 6. März 2015 (BGBl. I S. 250) geändert worden ist, wird wie folgt geändert 1. In §
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Artikel 2 7. BesÄndG Änderung der Erholungsurlaubsverordnung Siebtes Besoldungsänderungsgesetz
//www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+2163&a=2
Die Erholungsurlaubsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. November 2004 (BGBl. I S. 2831), die zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 6. März 2015 (BGBl. I S. 250) geändert worden ist, wird wie folgt geändert 1. In §
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So viel Urlaub bekommen Sie | Arbeiterkammer
http://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/Urlaub/So_viel_Urlaub_bekommen_Sie.html
ArbeitnehmerInnen haben ein Recht auf 5 Wochen bezahlten Urlaub pro Arbeitsjahr. Wissenswertes von „Arbeiten im Urlaub“ bis „Verjährungsfrist“.