89 Ergebnisse für: ustdv
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Bundesfinanzhof
http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/druckvorschau.py?Gericht=bfh&Art=en&nr=24657
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Zweites Bürokratieentlastungsgesetz - Recht-Steuern-Wirtschaft - Verlag C.H.BECK
https://rsw.beck.de/cms/?toc=BC.root&docid=379931
Internetangebot des Verlages C.H. Beck, München - : Zweites Bürokratieentlastungsgesetz
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Bundesfinanzhof
https://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/druckvorschau.py?Gericht=bfh&Art=en&nr=32872
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§ 6a UStG Innergemeinschaftliche Lieferung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/UStG/6a.html
(1) 1 Eine innergemeinschaftliche Lieferung (§ 4 Nr. 1 Buchstabe b) liegt vor, wenn bei einer Lieferung die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: 1. Der...
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Nees.co.de - Ihr Nees Shop
http://www.nees.co.de
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§ 6a UStG Innergemeinschaftliche Lieferung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/ustg/6a.html
(1) 1 Eine innergemeinschaftliche Lieferung (§ 4 Nr. 1 Buchstabe b) liegt vor, wenn bei einer Lieferung die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: 1. Der...
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§ 3c UStG Ort der Lieferung in besonderen Fällen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/ustg/3c.html
(1) 1 Wird bei einer Lieferung der Gegenstand durch den Lieferer oder einen von ihm beauftragten Dritten aus dem Gebiet eines Mitgliedstaates in das Gebiet...
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§ 8 UStG Umsätze für die Seeschifffahrt und für die Luftfahrt - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/UStG/8.html
(1) Umsätze für die Seeschifffahrt (§ 4 Nr. 2) sind: 1. die Lieferungen, Umbauten, Instandsetzungen, Wartungen, Vercharterungen und Vermietungen von...
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§ 25b UStG Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/UStG/25b.html
(1) 1 Ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft liegt vor, wenn 1. drei Unternehmer über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte abschlieÃen und dieser...
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OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.01.2012 - 3 (4) Ss 561/11; 3 (4) Ss 561/11 - AK 238/11 - openJur
https://openjur.de/u/357978.html
Die Bewirkung der Beurkundung einer nicht geschehenen Tatsache i.S.d. § 271 Abs. 1 StGB erfasst nicht den Fall, dass durch Täuschung eine Tatsache eintritt, die dann als geschehen beurkundet wird.