106 Ergebnisse für: veräußerungsverbot
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§ 934 BGB Gutgläubiger Erwerb bei Abtretung des Herausgabeanspruchs - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/934.html
Gehört eine nach § 931 veräuÃerte Sache nicht dem VeräuÃerer, so wird der Erwerber, wenn der VeräuÃerer mittelbarer Besitzer der Sache ist, mit der...
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Niedersachsen
https://web.archive.org/web/20091018083739/http://www.verfassungsschutz.niedersachsen.de/cda/pages/printpage.jsp?C=600783&N=1503
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 934 BGB Gutgläubiger Erwerb bei Abtretung des Herausgabeanspruchs - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/934.html
Gehört eine nach § 931 veräuÃerte Sache nicht dem VeräuÃerer, so wird der Erwerber, wenn der VeräuÃerer mittelbarer Besitzer der Sache ist, mit der...
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Niedersachsen
https://web.archive.org/web/20091018083739/http://www.verfassungsschutz.niedersachsen.de/cda/pages/printpage.jsp?C=600783&N=15033493&L=20&D=0&I=541
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 1207 BGB Verpfändung durch Nichtberechtigten - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/1207.html
Gehört die Sache nicht dem Verpfänder, so finden auf die Verpfändung die für den Erwerb des Eigentums geltenden Vorschriften der §§ 932 , 934 , 935...
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Bankenkrise in Island verschärft sich - Sparer zittern - Reuters
http://de.reuters.com/article/companiesNews/idDEBEE4980I120081009
Die isländische Bankenkrise spitzt sich weiter zu.
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§ 936 BGB Erlöschen von Rechten Dritter - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/936.html
(1) 1 Ist eine veräuÃerte Sache mit dem Recht eines Dritten belastet, so erlischt das Recht mit dem Erwerb des Eigentums. 2 In dem Falle des § 929 Satz 2...
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§ 893 BGB Rechtsgeschäft mit dem Eingetragenen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/893.html
Die Vorschrift des § 892 findet entsprechende Anwendung, wenn an denjenigen, für welchen ein Recht im Grundbuch eingetragen ist, auf Grund dieses Rechts...
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§ 204 BGB Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgung
http://www.buergerliches-gesetzbuch.info/bgb/204.html
§ 204 BGB Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgung
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§ 1138 BGB Ãffentlicher Glaube des Grundbuchs - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/1138.html
Die Vorschriften der §§ 891 bis 899 gelten für die Hypothek auch in Ansehung der Forderung und der dem Eigentümer nach § 1137 zustehenden Einreden.