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Verbraucherdarlehensverträge199 Ergebnisse für: verbraucherdarlehensverträgen
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§ 358 BGB Mit dem widerrufenen Vertrag verbundener Vertrag Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=358
(1) Hat der Verbraucher seine auf den Abschluss eines Vertrags über die Lieferung einer Ware oder die Erbringung einer anderen Leistung durch einen Unternehmer gerichtete Willenserklärung wirksam widerrufen, so ist er auch an seine auf den
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§ 505c BGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__505c.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 655e BGB Abweichende Vereinbarungen, Anwendung auf Existenzgründer - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/655e.html
(1) 1 Von den Vorschriften dieses Untertitels darf nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden. 2 Die Vorschriften dieses Untertitels finden auch...
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§ 655c BGB Vergütung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/655c.html
1 Der Verbraucher ist zur Zahlung der Vergütung für die Tätigkeiten nach § 655a Absatz 1 nur verpflichtet, wenn infolge der Vermittlung, des Nachweises oder...
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§ 655b BGB Schriftform bei einem Vertrag mit einem Verbraucher - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/655b.html
(1) 1 Der Darlehensvermittlungsvertrag mit einem Verbraucher bedarf der schriftlichen Form. 2 Der Vertrag darf nicht mit dem Antrag auf Hingabe des...
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§ 655d BGB Nebenentgelte - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/655d.html
1 Der Darlehensvermittler darf für Leistungen, die mit der Vermittlung des Verbraucherdarlehensvertrags oder dem Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss...
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§ 492 BGB Schriftform, Vertragsinhalt - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/492.html
(1) 1 Verbraucherdarlehensverträge sind, soweit nicht eine strengere Form vorgeschrieben ist, schriftlich abzuschlieÃen. 2 Der Schriftform ist genügt, wenn...
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§ 495 BGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__495.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§§ 652 bis 656 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=bgb&a=652-656
§§ 652 bis 656 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
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WohnImmoKredRLUG Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher
http://www.buzer.de/gesetz/11957/index.htm
WohnImmoKredRLUG Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften