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§ 1223 BGB Rückgabepflicht; Einlösungsrecht - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1223.html
(1) Der Pfandgläubiger ist verpflichtet, das Pfand nach dem Erlöschen des Pfandrechts dem Verpfänder zurückzugeben. (2) Der Verpfänder kann die Rückgabe des...
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§ 2150 BGB Vorausvermächtnis - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/2150.html
Das einem Erben zugewendete Vermächtnis (Vorausvermächtnis) gilt als Vermächtnis auch insoweit, als der Erbe selbst beschwert ist.
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§ 1243 BGB Rechtswidrige VeräuÃerung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1243.html
(1) Die VeräuÃerung des Pfandes ist nicht rechtmäÃig, wenn gegen die Vorschriften des § 1228 Abs. 2, des § 1230 Satz 2, des § 1235 , des § 1237 Satz 1 oder...
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§ 1247 BGB Erlös aus dem Pfande - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1247.html
1 Soweit der Erlös aus dem Pfande dem Pfandgläubiger zu seiner Befriedigung gebührt, gilt die Forderung als von dem Eigentümer berichtigt. 2 Im Ãbrigen...
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§ 1211 BGB Einreden des Verpfänders - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1211.html
(1) 1 Der Verpfänder kann dem Pfandgläubiger gegenüber die dem persönlichen Schuldner gegen die Forderung sowie die nach § 770 einem Bürgen zustehenden...
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§ 1249 BGB Ablösungsrecht - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1249.html
1 Wer durch die VeräuÃerung des Pfandes ein Recht an dem Pfande verlieren würde, kann den Pfandgläubiger befriedigen, sobald der Schuldner zur Leistung...
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§§ 3, 9 SGB IX Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIX&a=3,9
§§ 3, 9 SGB IX Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
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kandidatenwatch.de: Dr. Gunther Moll
http://wayback.archive.org/web/20081021175644/http://www.kandidatenwatch.de/dr_gunther_moll-120-16592.html
Dr. Gunther Moll
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§ 1213 BGB Nutzungspfand - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1213.html
(1) Das Pfandrecht kann in der Weise bestellt werden, dass der Pfandgläubiger berechtigt ist, die Nutzungen des Pfandes zu ziehen. (2) Ist eine von Natur...
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§ 1225 BGB Forderungsübergang auf den Verpfänder - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1225.html
1 Ist der Verpfänder nicht der persönliche Schuldner, so geht, soweit er den Pfandgläubiger befriedigt, die Forderung auf ihn über. 2 Die für einen Bürgen...