125 Ergebnisse für: weiterentwicklungsgesetz
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Änderungen KrPflG Krankenpflegegesetz
http://www.buzer.de/gesetz/6634/l.htm#m01.04.2012
Übersicht der Änderungen an bzw. durch Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege, Synopse der einzelnen Fassungen
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§ 220 SGB V Grundsatz Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche Krankenversicherung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=sgb_v&a=220
(1) Die Mittel der Krankenversicherung werden durch Beiträge und sonstige Einnahmen aufgebracht; als Beiträge gelten auch Zusatzbeiträge nach § 242. Darlehensaufnahmen sind nicht zulässig. Die Aufsichtsbehörde kann im
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§ 232a SGB V Beitragspflichtige Einnahmen der Bezieher von Arbeitslosengeld, Unterhaltsgeld oder Kurzarbeitergeld
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BV&a=232a
(1) Als beitragspflichtige Einnahmen gelten 1. bei Personen, die Arbeitslosengeld oder Unterhaltsgeld nach dem Dritten Buch beziehen, 80 vom Hundert des der Leistung zugrunde liegenden, durch sieben geteilten wöchentlichen Arbeitsentgelts nach §
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§ 5 SGB V Versicherungspflicht Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche Krankenversicherung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BV&a=5
(1) Versicherungspflichtig sind 1. Arbeiter, Angestellte und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind, 2. Personen in der Zeit, für die sie Arbeitslosengeld nach dem Dritten Buch beziehen oder nur
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§ 112 SGB XI Qualitätsverantwortung Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) Soziale Pflegeversicherung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BXI&a=112
(1) Die Träger der Pflegeeinrichtungen bleiben, unbeschadet des Sicherstellungsauftrags der Pflegekassen (§ 69), für die Qualität der Leistungen ihrer Einrichtungen einschließlich der Sicherung und Weiterentwicklung der
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§ 4 SGB XI Art und Umfang der Leistungen Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) Soziale Pflegeversicherung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB+XI&a=4
(1) Die Leistungen der Pflegeversicherung sind Dienst-, Sach- und Geldleistungen für den Bedarf an körperbezogenen Pflegemaßnahmen, pflegerischen Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung sowie Kostenerstattung,
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§ 240 SGB V Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/SGB_V/240.html
(1) 1 Für freiwillige Mitglieder wird die Beitragsbemessung einheitlich durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen geregelt. 2 Dabei ist...
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§ 8 SGB V Befreiung von der Versicherungspflicht Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BV&a=8
(1) Auf Antrag wird von der Versicherungspflicht befreit, wer versicherungspflichtig wird 1. wegen Änderung der Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 6 Satz 2 oder Abs. 7, 1a. durch den Bezug von Arbeitslosengeld oder Unterhaltsgeld (§ 5
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§ 82 SGB V Grundsätze Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche Krankenversicherung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BV&a=82
(1) Den allgemeinen Inhalt der Gesamtverträge vereinbaren die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen in Bundesmantelverträgen. Der Inhalt der Bundesmantelverträge ist Bestandteil der
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§ 5 SGB V Versicherungspflicht - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/SGB_V/5.html
(1) Versicherungspflichtig sind 1. Arbeiter, Angestellte und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind, 2. Personen...